Wie lange muss ich als niedergelassener Arzt die Behandlungsunterlagen meiner Patient:innen aufbewahren? Und was passiert, wenn ich sie nicht aufbewahrt habe?
Kann ich mein Personal in den Urlaub schicken oder muss ich es bezahlt freistellen, wenn ich als Praxisinhaber ohne eine Vertretung Urlaub machen möchte?
Darf eine Wundexpertin ohne Erlaubnis des beauftragenden Hausarztes weitere Eingriffe vornehmen? Wie wäre die Haftung, wenn Folgeschäden auftreten würden?
Ist ein Betriebsarzt berechtigt oder sogar verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren, wenn ein Arbeitnehmer positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden ist?
Die Masern-Impfpflicht ist da. An wen sie sich genau richtet und was Praxisinhaber nun beachten müssen, beantwortet dieser Beitrag mit 4 Fragen – 4 Antworten.