Mit der Frage, wie sich die Situation der Praxen von Hausärztinnen und Hausärzten in Zeiten der Corona-Pandemie darstellt, hat sich der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) in einem Bericht beschäftigt. Kritisiert wird darin vor allem der Mangel an Schutzausrüstung, der auch nach Wochen noch nicht behoben zu sein scheint und der dazu führt, dass Hausärzte und ihre Mitarbeiter/innen sich fast "nackt" der Infektionsgefahr ausgesetzt fühlen. Und dann sollen auch noch sinnvolle Maßnahmen wie die telefonische AU wieder gestrichen werden.

Die Corona-Pandemie sei keineswegs aus dem Nichts gekommen, stellte Ulrich Weigeldt, der Bundesvorsitzende des DHÄV, in seinem Bericht zur Lage klar. Wissenschaftler hätten seit Jahren vor einer Pandemie dieser Art gewarnt, und auch in Deutschland habe die Bundesregierung bereits im Jahr 2013 ein Pandemie-Szenario durchgespielt. Ein wichtiges Ergebnis davon lautete: Die Menge der vorhandenen Schutzausrüstung wird nicht ausreichen. Konsequenzen seien aus dieser Erkenntnis aber nicht gezogen worden, beklagt Weigeldt. Stattdessen sei Material mit überschrittenem Ablaufdatum entsorgt worden, ohne dafür jedoch Ersatz zu beschaffen.

Streitpunkt Telefon-AU

Mit dieser unbefriedigenden Situation konfrontiert, hätten die Hausärzte innerhalb kürzester Zeit Modelle entwickeln müssen, wie infektiöse Patienten sowohl aus der Praxis ferngehalten und dennoch versorgt werden können, so Weigeldt. Als Verband habe man sich massiv dafür eingesetzt, dass die telefonische Konsultation der Videosprechstunde gleichgesetzt wird – auch was den Umfang und die Vergütung anbetrifft. Und man habe mit der Politik und dem GKV-Spitzenverband darum gerungen, die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich zu machen. Beide Maßnahmen hätten zu einem besseren Schutz von Ärzten, Mitarbeiterinnen und anderen (Risiko-)Patienten, z. B. mit chronischen Erkrankungen, beigetragen.

Umso empörter zeigt man sich beim DHÄV, dass die Telefon-AU vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Mitte April wieder zurückgenommen werden sollte. Weigeldt spricht hier von einem Skandal, gegen den man aber massiv im Bund und in den Ländern protestiert habe – mit einem Teilerfolg. Zunächst wurde die Telefon-AU bis zum 4. Mai, dann noch einmal bis zum 18. Mai und schließlich bis Ende Mai verlängert.

Beim Schutz hat die Politik versagt

Zufrieden dürfte man damit beim DHÄV noch immer nicht sein. Dort würde man wohl eine Verlängerung der Telefon-AU zumindest bis zum Ende des 2. Quartals 2020 und womöglich auch noch darüber hinaus präferieren. Nicht zuletzt auch deshalb, weil der eklatante Mangel an Schutzausrüstung in den Praxen anscheinend so schnell nicht zu beseitigen ist. Schon gar nicht, wenn vom Bund fehlerhafte, d. h. unsichere FFP2-Masken verteilt werden, die von den KVen schon nach wenigen Tagen wieder zurückgerufen werden müssen. So geschehen zum Beispiel Ende April in Baden-Württemberg. Hier konstatiert Weigeldt ein klares Versagen der Politik.

Als den Gipfel an Arroganz bezeichnet Weigeldt in diesem Zusammenhang die folgende Aussage des Sprechers des GKV-Spitzenverbands: "Wir sind sicher, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit ihrer besonderen Kompetenz für Gesundheit und Hygiene sicherstellen können, dass von dem Besuch einer Arztpraxis kein Gesundheitsrisiko und keine Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus ausgeht."

Weigeldt würde sich wünschen, wenn von der Politik nicht nur Virologen als Experten und Berater herangezogen würden, sondern auch einmal Hausärzte. Von Verbandsseite werde man jedenfalls nicht lockerlassen und klare Bedingungen stellen, ohne die man eine Beendigung der Ausnahmeregelungen nicht akzeptieren werde. Dazu gehöre vordringlich die Versorgung mit ausreichendem Schutzmaterial für die Hausarztpraxen. Hierzu bestehe eine Pflicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

Reicht der Honorar-Schutzschirm?

Insgesamt müsse er feststellen, so Weigeldt, dass viele Verbesserungen, auch wenn sie noch nicht ausreichten, erst auf Druck des DHÄV geschaffen worden seien. Er möchte nicht wissen, wo man heute stände, wenn man der Selbstverwaltung nicht immer wieder "auf den Füßen gestanden hätte."

Ob der sogenannte Schutzschirm für das hausärztliche Honorar, d. h. Ausgleichszahlungen für Einnahmeverluste in den Praxen, tatsächlich die Erwartungen erfüllen wird, bleibe abzuwarten, zeigt sich Weigeldt skeptisch. Der bessere Schutzschirm sei hier die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) mit ihren Vergütungsprinzipien. Hier sei man mit den betreffenden Krankenkassen bereits im Gespräch, um mögliche Probleme zu bereinigen.

Darüber hinaus setze sich der DHÄV gemeinsam mit dem Verband der medizinischen Fachberufe (VmF) dafür ein, dass Praxismitarbeiter einen staatlichen Bonus erhalten sollten. Denn diese hätten ebenso viel Wertschätzung verdient wie Pflegekräfte.


Autor:
Dr. Ingolf Dürr

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2020; 42 (10) Seite 27-28