Im ambulanten Bereich warten psychisch kranke Menschen oft monatelang auf einen freien Behandlungsplatz. Um den Mangel an Psychotherapeuten zu beheben, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits im letzten Jahr den Entwurf eines Ausbildungsreformgesetzes für Psychologische Psychotherapeuten vorgelegt. Doch dieser wurde nun auf dem Deutschen Ärztetag zerpflückt. Denn man befürchtet, dass die ärztlichen Psychotherapeuten dann das Nachsehen haben könnten. Und gerade Hausärzte könnten besonders betroffen sein.

Die psychotherapeutische Versorgung von Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen wird in Deutschland durch Ärzte, Psychologen, Pädagogen bzw. Sozialpädagogen in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren sichergestellt. Im vom BMG vorgelegten Entwurf zum Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz sehen die Delegierten des Ärztetags nun aber mit Sorge, dass die derzeitigen Reformüberlegungen dazu führen könnten, dass voneinander getrennte Versorgungsbereiche entstehen bzw. die psychotherapeutische Versorgung aus der medizinisch-ärztlichen Versorgung ausgegliedert werden könnte. Kurz: Die "Lufthoheit" bei der Therapie soll weiter in ärztlicher Hand bleiben und die psychotherapeutische Versorgung nicht von Psychologischen Psychotherapeuten dominiert werden.

Ärzte wollen sich nicht verdrängen lassen

Konkret wird an den Reformplänen kritisiert, dass das BMG wohl eine Analogie der Aus- und Weiterbildung des nicht-ärztlichen Psychotherapeuten zum Medizinstudium anstrebt. Man müsse daher annehmen, dass auf diesem Weg ein Parallelberuf zum Arzt eingeführt und psychische Erkrankungen im weitesten Sinne sowie die psychologische Betreuung somatisch erkrankter Patienten vom Arztberuf abgekoppelt und die Ärzte aus der psychotherapeutischen Versorgung verdrängt werden sollen. Das Ganze solle noch dadurch komplettiert werden, dass nicht-ärztlichen Psychotherapeuten erlaubt werden soll, Medikamente zu verordnen. Dabei werde allerdings nicht zur Kenntnis genommen, so der Entschluss des Ärztetags, dass bereits heute alle psychotherapeutischen Verfahren Bestandteil ärztlicher Aus- und Weiterbildung seien und auch in der Versorgungsrealität von Ärzten eingebracht würden. Würden die Reformpläne des BMG umgesetzt, könne dies das Ende der psychosomatischen Medizin in den Hausarzt- und Facharztpraxen bedeuten.

Vor diesem Hintergrund wurde auf dem Ärztetag die besondere gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Versorgung psychischer Störungen diskutiert. Beobachtet wird ein dramatischer Anstieg von Fehltagen durch Überlastung und Erschöpfung als zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit (AU). Nahezu 400.000 Patienten würden jährlich in der psychosomatischen Medizin behandelt, berichtete Prof. Stephan Zipfel, Ärztlicher Direktor der Medizinischen Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Tübingen.

Die meisten Patienten gehen zum Hausarzt

Prof. Dr. Jochen Gensichen, Leiter des Instituts für Allgemeinmedizin an der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, ging auf die Betreuung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen in der hausärztlichen Versorgung ein. Gerade Depression, Angst- und Panikstörungen sowie somatoforme Störungen wiesen eine hohe Prävalenz in der Allgemeinarztpraxis auf, bestätigte er die große Bedeutung der Hausärzte in diesem Bereich. So würden 60 % der Patienten mit Depressionen ausschließlich vom Hausarzt behandelt, nur 11 % vom Psychiater. Auch 30 % der Patienten mit schweren Depressionen würden von Hausärzten betreut, dagegen nur 20 % vom Psychologen.

Die direkten Kosten aufgrund psychischer Erkrankungen beziffert Iris Hauth, Ärztliche Direktorin der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Alexianer St. Joseph Krankenhauses Berlin-Weißensee, auf rund 44 Mrd. Euro. Dabei gebe es fünfmal so viele Psychologische Psychotherapeuten wie ärztliche in der Regelversorgung. Dennoch kämen oft monatelange Wartezeiten zustande. Auch sie machte klar, dass Menschen mit psychischen und psychosomatischen Störungen sich überwiegend primär an Haus- und Fachärzte wenden würden. Und das sei auch richtig so, denn nur in der medizinischen Versorgung könnten biologische, soziale und psychische Aspekte dieser Erkrankungen diagnostiziert, ihre Interaktionen abgeschätzt sowie die Behandlung geplant werden. Psychotherapie sei eine zentrale ärztliche Behandlungsform, so Hauth.

Unabhängig vom Streit um die Versorgungshoheit in der Psychotherapie hatten die Delegierten des Ärztetags dann auch noch einen konkreten Verbesserungsvorschlag im Köcher: Bei psychischen Störungen besteht das Problem, dass eine Krankschreibung eher die Symptomatik verstärkt. Der Gesetzgeber sollte die Grundlage für eine Attestierung einer "Arbeitsminderung" schaffen, analog zur Erwerbsminderung. So könnten Betroffene eine begrenzte Zeit lang weniger arbeiten.



Autor:
Hans Glatzl

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2018; 40 (11) Seite 32-33