Ärzte und Psychotherapeuten können auch bis zum Ende des 3. Quartals 2020 unbegrenzt Videosprechstunden anbieten.

Nicht verlängert wird hingegen die Sonderregelung zur Telefonkonsultation. Auch die Erstattung der Portokosten für Folgeverordnungen und Überweisungen entfällt ab Juli. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.
Die Sonderregelung zur Telefonkonsultation wurde hingegen nicht über den 30. Juni hinaus verlängert. Grund dafür: Bei derzeit sinkenden Infektionszahlen sollen die Patienten wieder in die Praxen kommen und dringende Behandlungen, Kontrollen, Impfungen oder Früherkennungsuntersuchungen nicht länger aufschieben. Der direkte Kontakt zwischen Patient und Arzt sei durch Telefongespräche nicht ersetzbar, so die KBV.