Gerade in den kalten Monaten kommen in einer Praxis viele Menschen mit potenziell ansteckenden Erkältungskrankheiten zusammen und alle Anwesenden sind einem sehr hohen Infektionsdruck ausgesetzt. Wie Personal und Patienten vor Ansteckungen wirkungsvoll geschützt werden können, lesen Sie im folgenden Beitrag.

In der Regel handelt es sich bei Influenza und grippalem Infekt um virale Erreger, die über eine Tröpfcheninfektion, also aerogen weiterverbreitet werden. Überall, wo sich die Tröpfchen niederschlagen (z. B. Hände oder Oberflächen), besteht ebenfalls die Gefahr der Weiterverbreitung durch Kontakt. Die meisten Erkältungsviren sind stark ansteckend und besitzen eine recht hohe Umweltresistenz. Die Überlebenszeit von Influenzaviren, den Erregern der echten Grippe, beträgt beispielsweise in der unbelebten Umwelt – je nach Temperatur und Feuchtigkeit – ein bis zwei Tage.

Saubere Hände sind das A und O

Die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung der Weiterverbreitung in der Praxis ist und bleibt die Händehygiene (vgl. dazu Teil 1 dieser Serie, Heft 9/2011, S. 17). Für die Mitarbeiter bedeutet dies, dass bei der Behandlung von floriden Erkältungskrankheiten eine Händedesinfektion zu erfolgen hat:

  • bei Betreten und Verlassen des Behandlungsraumes
  • vor und nach allen Tätigkeiten am Patienten
  • nach möglicher Kontamination mit Körpersekreten
  • nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material (z. B. Taschentüchern oder verwendeten Instrumenten)

Zu verwenden ist mindestens ein „begrenzt viruzides“ Händedesinfektionsmittel, also mit nachgewiesenem Wirkspektrum A und B.

Bei einer sichtbaren Kontamination mit Sekreten des infektiösen Patienten wird zudem empfohlen, eine Flächendesinfektion vorzunehmen.

Maßnahmen zum Personalschutz

Bei der Behandlung von Patienten mit Grippe oder Verdacht auf Grippe sind außerdem Personalschutzmaßnahmen notwendig. Dazu gehören:

  • Das Personal sollte hinsichtlich der Übertragungswege und der zu beachtenden Schutzmaßnahmen geschult und selbst gegen Influenza geimpft sein.
  • Beim Umgang mit den Patienten sind Einweghandschuhe zu tragen.
  • FFP1-Masken (vgl. Kasten) sollten bei Kontakt zu Verdachtsfällen benützt werden, FFP2-Masken bei Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten Hustenstößen ausgesetzt sind. Bei starker Exposition (z. B. Absaugen, Bronchoskopie) ist eine FFP3-Maske angezeigt.
  • Bei starker Exposition ist zusätzlich eine Schutzbrille zu tragen (nach Benutzung mit Alkohol desinfizieren).
  • Die patientennahen Flächen im Behandlungszimmer sollten nach der Therapie einer Flächendesinfektion unterzogen werden.

Grippe-Impfung nicht vergessen

Die wichtigste und zugleich einfachste Schutzmaßnahme vor der Grippe ist die Schutzimpfung. Diese wird für medizinisches Personal auch von der STIKO empfohlen. Das heißt jährlich, vorzugsweise in den Monaten Oktober und November, sollten alle Mitarbeiter der Praxis eine Grippeschutzimpfung erhalten.

Stark hustenden Patienten sollte möglichst bald nach Betreten der Praxis ein Mundschutz (chirurgische Maske, OP-Maske) angeboten werden. Noch besser ist es – wenn möglich – Patienten mit floriden Erkältungskrankheiten erst am Ende des Tagesprogramms einzubestellen.

FFP-Masken
Partikelfiltrierende Halbmasken (engl.: filtering face piece; FFP) schützen deutlich effektiver als OP-Masken vor einer Ansteckung, da sie im Gegensatz zu diesen bei korrektem Gebrauch einen dichten Sitz garantieren.

Die aus dem Arbeitsschutz stammenden FFP-Masken sind in drei Schutzstufen erhältlich, wobei FFP1-Filter mindestens 80 %, FFP2-Filter 94 % und FFP3-Filter 99 % eines NaCl-Prüfaerosols zurückhalten müssen. Maximal dürfen beim Träger entsprechend 22 % bzw. 8 % bzw. 2 % des Aerosols ankommen.



Autor:
Dr. med. Georg-Christian Zinn
Facharzt für Kinderheilkunde / Hygiene und Umweltmedizin
55218 Ingelheim/Rhein

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2012; 34 (2) Seite 30