Was tun, wenn eine Frau gegen Röteln geimpft wird und sich danach herausstellt, dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits schwanger war?

Impfungen Fragen und Antworten
Kaum ein Fachgebiet der Medizin wirft so viele Fragen auf wie das Thema "Impfungen und Impfstoffe". Zuweilen bieten die STIKO-Empfehlungen durchaus Interpretationsspielraum. Außerdem sind die individuellen Konstellationen so vielfältig, dass Unsicherheiten geradezu vorprogrammiert sind – sei es, was fraglich stattgefundene Impfungen, Impfabstände, Impfreaktionen, Dosierungen oder Indikationen angeht, und, und, und. Diese neue Serie befasst sich mit konkreten Fragen rund um’s Thema Impfungen, die unser Experte, Dr. med. Andreas Leischker, fachkundig beantwortet.

Die Schwangerschaft muss nicht abgebrochen werden! Sie können die Schwangere zudem beruhigen: Bisher wurde keine einzige Schädigung des Fetus nach Verabreichung von Masern-, Mumps- oder Röteln-Impfstoffen an schwangere Frauen beschrieben.

Auch wenn ein theoretisches Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, wurde bei mehr als 3.500 empfänglichen Frauen, die ohne Kenntnis einer Frühschwangerschaft mit Röteln-Impfstoffen geimpft wurden, kein einziger Fall von Rötelnembryopathie berichtet.

Bei einer Untersuchung in Lateinamerika wurden 2.894 Frauen identifiziert, die im Monat nach ihrer Röteln- und Masern-Impfung ein Kind empfangen hatten oder in der Frühschwangerschaft geimpft worden waren. Im Nabelschnurblut konnte zwar später bei 70 Kindern Röteln-spezifische IgM nachgewiesen werden. Keines der Neugeborenen zeigte Symptome einer Embryopathie.

Daher sollte eine versehentliche Impfung von unwissentlich schwangeren Frauen mit Masern-, Mumps- und Röteln-Impfstoffen kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sein. Trotzdem ist bei bekannter Schwangerschaft eine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln kontraindiziert. Laut Fachinformation soll nach einer MMR-Impfung "eine Schwangerschaft über einen Zeitraum von einem Monat verhindert werden". Grund hierfür ist das theoretisch bestehende "Restrisiko", dass durch die Impfung eine Rötelembryopathie ausgelöst werden könnte. Die oben genannten retrospektiven Studien sprechen aber dagegen. Zulassungsstudien bei Schwangeren wurden und werden aus ethischen Gründen nicht durchgeführt.


Literatur:
1) Bar-Oz B, Levichek Z, Moretti ME, Mah C, Andreou S, Koren G. Pregnancy outcome following rubella vaccination: a prospec-tive controlled study. Am J Med Genet A. 2004 Sep 15; 130 A (1): 52-4. PubMed PMID: 15368496.
2) Castillo-Solórzano C, Reef SE, Morice A, Vascones N, Chevez AE, Castalia-Soares R, Torres C, Vizzotti C, Ruiz Matus C. Rubella vaccination of unknowingly pregnant women during mass campaigns for rubella and congenitalrubella syndrome elimination, the Americas 2001-2008. J Infect Dis. 2011 Sep1; 204 Suppl 2:S713-7. doi: 10.1093/infdis/jir489. PubMed PMID: 21954271
3) Keller-Stanislawski B, Englund JA, Kang G, Mangtani P, Neuzil K, Nohynek H,Pless R, Lambach P, Zuber P. Safety of immunization during pregnancy: a review of the evidence of selected inactivated and live attenuated vaccines. Vaccine. 2014 Dec 12; 32 (52): 7057-64. doi: 10.1016/j.vaccine.2014.09.052. Epub 2014 Oct 5.Review. PubMed PMID: 25285883.


Autor:

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Dr. Andreas H. Leischker, M.A.

Facharzt für Innere Medizin – Reisemedizin (DTG), Flugmedizinischer Sachverständiger
Gelbfieberimpfstation
Alexianer Krefeld GmbH
47918 Krefeld

Interessenkonflikte: Dr. Leischker hat Honorare/Reisekostenunterstützung von Pfizer, Novartis und Sanofi-Pasteur-MSD erhalten. Er ist Dozent und Mitglied der Akademie des Centrums für Reisemedizin (CRM) Düsseldorf

Weitere Artikel zur Serie: http://www.doctors.today/a/1804242


Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2017; 39 (20) Seite 58