Ist bei Jugendlichen, die in der Kindheit eine Hepatitis-B-Impfung erhalten haben, nach zehn Jahren eine Auffrischung erforderlich oder nicht?

Impfungen Fragen und Antworten
Kaum ein Fachgebiet der Medizin wirft so viele Fragen auf wie das Thema "Impfungen und Impfstoffe". Zuweilen bieten die STIKO-Empfehlungen durchaus Interpretationsspielraum. Außerdem sind die individuellen Konstellationen so vielfältig, dass Unsicherheiten geradezu vorprogrammiert sind – sei es, was fraglich stattgefundene Impfungen, Impfabstände, Impfreaktionen, Dosierungen oder Indikationen angeht, und, und, und. Diese neue Serie befasst sich mit konkreten Fragen rund um’s Thema Impfungen, die unser Experte, Dr. med. Andreas Leischker, fachkundig beantwortet.

Das hängt davon ab, ob diese Jugendlichen zu einer Risikogruppe gehören oder ein beruflich bedingt erhöhtes Infektionsrisiko haben.

Die meisten Infektionen mit Hepatitis B erfolgen durch Geschlechtsverkehr. Deshalb ist es sinnvoll, bei allen Kindern eine Grundimmunisierung gegen Hepatitis B durchzuführen. Diese sollte im zweiten Lebensmonat begonnen werden und idealerweise bis zum 14. Lebensmonat abgeschlossen sein. Falls dies nicht der Fall ist, sollte die Grundimmunisierung gegen Hepatitis B bis spätestens zum 23. Lebensmonat abgeschlossen werden. Nachholimpfungen sind aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Die Einschulung ist ein guter Zeitpunkt, um zu kontrollieren, ob der Impfschutz gegen Hepatitis B komplett ist: Ab dann haben einige Kinder bzw. Jugendliche bereits die ersten sexuellen Kontakte.

Generell gilt, dass nach Abschluss der Grundimmunisierung mit drei Impfungen ein relativ guter und langanhaltender Schutz gegen die Virushepatitis B – vermutlich für bis zu 30 Jahre – besteht.

Deshalb werden von der STIKO nach abgeschlossener Grundimmunisierung im Säuglings- und Kleinkindesalter generell weder eine serologische Kontrolle des Impferfolges noch Auffrischimpfungen empfohlen.

Kommt es allerdings bei einem Jugendlichen zu einem "neu aufgetretenen Hepatitis-B-Risiko" (z. B. Aufnahme einer Beschäftigung im Gesundheitsdienst), wird eine Auffrischimpfung gegen Hepatitis B empfohlen. Bei bestehendem Risiko soll anschließend auch eine serologische Kontrolle (Bestimmung des Anti-Hbs-Antikörpertiters) vier bis acht Wochen nach der Impfung erfolgen.

In den folgenden Fällen sollte eine Auffrischimpfung durchgeführt werden:

Beruflich erhöhtes Infektionsrisiko

Die Indikation für eine Auffrischimpfung beschränkt sich nicht nur auf die Tätigkeit im Gesundheitsdienst: Auch (angehende) Polizisten, Feuerwehrmänner und -frauen (auch bei der Freiwilligen Feuerwehr!), Beschäftigte in Behinderteneinrichtungen, Gefängnissen und in Asylbewerbereinrichtungen sowie Ersthelfer haben ein Risiko, mit Blut in Kontakt zu kommen, und sollten daher als Jugendliche eine Auffrischimpfung mit nachfolgender Bestimmung des Anti-Hbs-Antikörpertiters erhalten. Selbstverständlich gilt dies auch für Auszubildende und Praktikanten einschließlich der "Schulpraktika". Diese Aufzählung und der Einschluss der "Ersthelfer" machen deutlich, dass die Indikation zur Auffrischimpfung für Jugendliche generell großzügig gestellt werden kann.

Nichtberuflich erhöhtes Infektionsrisiko

Zu den Risikokonstellationen, die ein "nichtberuflich" erhöhtes Infektionsrisiko für Hepatitis B mit sich bringen, gehören unter anderem: Kontakt zu HBsAg-Trägern in Familie/Wohngemeinschaft, Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko (z. B. Homosexuelle und Personen mit "häufig wechselnden Geschlechtspartnern", i. v.-Drogenkonsumenten, Gefängnisinsassen und Patienten psychiatrischer Einrichtungen.

Vorerkrankungen, die einen schweren Verlauf einer Hepatitis-B-Infektion erwarten lassen

Auch diese Jugendlichen sollten eine Auffrisch-impfung mit anschließender serologischer Kontrolle des Impferfolges erhalten. Hierzu gehören unter anderem: HIV-Positive, Hepatitis-C-Positive, Dialysepatienten, Patienten unter immunsuppressiver Therapie und mit angeborenen Immundefekten.

Reiseindikation

Die STIKO legt sich hier leider nicht fest und fordert eine "individuelle Gefährdungsbeurteilung".

Bei Reisen in Länder mit hoher Hepatitis-B-Prävalenz ist zu beachten, dass für eine Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus winzige, makroskopisch nicht sichtbare Mengen an Blut ausreichen. Gerade in Ländern mit hoher Hepatitis-B-Prävalenz entsprechen die Hygienemaßnahmen bei Friseuren, Zahnärzten und in Arztpraxen nicht immer dem hierzulande üblichen Standard. Übertragungen von Hepatitis B sind unter anderem nach Friseurbesuchen (ein Infektionsrisiko besteht zum Beispiel beim Rasieren der Nackenhaare, wenn das Rasiermesser oder der Rasierer nicht ordnungsgemäß desinfiziert wurden) und nach zahnärztlichen Behandlungen dokumentiert.

Ich persönlich empfehle eine Hepatitis-B-Impfung, wenn eine Reise in ein Hochprävalenzland so lange dauert, dass ein Friseurbesuch notwendig wird – bei Männern ist dies meist nach vier bis sechs Wochen der Fall. Nach dieser Zeit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Sexualkontakte mit der einheimischen Bevölkerung stattfinden.

Zusammenfassung

Jugendliche sollten eine Auffrischimpfung gegen Hepatitis B mit nachfolgender serologischer Kontrolle des Impferfolges erhalten, wenn sie
  • durch ihre berufliche Tätigkeit – auch als Praktikant oder bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (z. B. Freiwillige (Jugend-) Feuerwehr – einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • ein nichtberuflich erhöhtes Infektionsrisiko, z. B. durch "häufig wechselnde Geschlechtspartner", haben.
  • eine Immunsuppression oder andere Vorerkrankungen mit dem Risiko für eine schwer verlaufende Hepatitis-B-Infektion haben (z. B. Hepatitis C).
  • für länger als vier bis sechs Wochen in ein Land mit hoher Hepatitis-B-Prävalenz reisen.

Wegen des sehr geringen Risikos für schwere Nebenwirkungen sollte die Indikation für eine Auffrischimpfung gegen Hepatitis B bei Jugendlichen innerhalb der STIKO-Indikation eher "großzügig" gestellt werden.


Literatur
Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (RKI)-Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut – 2016/2017. Epidemiologisches Bulletin Nr. 34, 29. August 2016, DOI 10.17886/EpiBull-2016-051.4


Autor:

© copyright
Dr. Andreas H. Leischker, M.A.

Facharzt für Innere Medizin – Reisemedizin (DTG), Flugmedizinischer Sachverständiger
Gelbfieberimpfstation
Alexianer Krefeld GmbH
47918 Krefeld

Interessenkonflikte: Dr. Leischker hat Honorare/Reisekostenunterstützung von Pfizer, Novartis und Sanofi-Pasteur-MSD erhalten. Er ist Dozent und Mitglied der Akademie des Centrums für Reisemedizin (CRM) Düsseldorf

Weitere Artikel zur Serie: http://www.doctors.today/a/1804242


Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2018; 40 (2) Seite 36-38