Menschen , die an einer Demenz oder einem Vorstadium der Erkrankung leiden und ein Auto steuern, können sich und andere gefährden.

Auch Parkinson-Patienten büßen ihre Fahrtauglichkeit im Laufe der Erkrankung ein. Wenn Ärzte zu dem Schluss kommen, dass es notwendig ist, ein Fahrverbot auszusprechen, sollten sei dies tun, empfehlen Experten. Rechtlich bindend ist das ärztliche Urteil allerdings nicht. Juristisch betrachtet ist ein ärztliches Fahrverbot nur eine Warnung. Ein Verstoß dagegen kann jedoch als grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz interpretiert werden. Erfährt die Haftpflichtversicherung des Patienten nach einem Unfall von der ärztlichen Diagnose, kann sie Regressansprüche geltend machen. Wenn Gefahr im Verzug ist, kann ein Arzt Meldung an die Führerscheinstelle machen. Eine Strafverfolgung wegen Bruchs der ärztlichen Schweigepflicht droht ihm hier nicht. Infomaterialien zu diesem Thema bietet auch das Institut für Allgemeinmedizin der Universität Düsseldorf unter http://www.familien-medizin.org/autofahren-und-demenz/


Quelle:
Schmidtke K (2018) Fortschritte der Neurologie Psychiatrie 86 (1); S. 37–42