Elektromobilität ist auch weiterhin ein wichtiges Thema. Haben Sie sich vor diesem Hintergrund schon mal Gedanken über eine Ladeinfrastruktur auf Ihrem Praxisparkplatz gemacht?

Schon ab 20 Stellplätzen muss der Parkplatz laut dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bis 2025 mit Ladeinfrastruktur ausgestattet sein. Die Aufrüstung ist aber nicht nur für die E-Flotte an Einsatzfahrzeugen, sondern auch für die Patientenansprache interessant. Denn zunehmend könnte die Lademöglichkeit vor Ort zum Kriterium der Servicequalität bei ganz unterschiedlichen Angeboten werden — und damit auch für die Wahl der Gesundheitseinrichtung. Schon ab zwei Ladestationen
ist ein Lastmanagement nötig, um die Funktionalität von Gebäude und Untersuchungsgeräten abzusichern. Mit den Lösungen von ChargeOne (chargeone.de) gelingt eine zuverlässige Umsetzung und auch eine einfache Abrechnung des „getankten“ Stroms direkt mit dem Nutzer.


Quelle
ChargeOne