Seit 1. Januar 2018 können neue präventive Leistungen abgerechnet werden – ein sonographisches Screening der Bauchaorta, um ein Aneurysma auszuschließen, und die entsprechende Beratung dazu.

Eine Einschränkung besteht: Beide neuen Ziffern sind erst ab einem Alter von 65 Jahren und nur bei männlichen Patienten ansetzbar und auch nur einmal im Leben. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Wie ist das Vorgehen in der Praxis, um diese Leistungen in den normalen Ablauf einzufügen? Zunächst wird der Patient über diese neue Möglichkeit des Ultraschallscreenings beraten. Dies kann nach der neuenZiffer 01747 "Beratung über das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen" abgerechnet werden. Die Ziffer wird mit 6,07 € (57 Punkte) vergütet.

Dann kann in derselben Sitzung oder nach Terminvereinbarung die sonographische Untersuchung durchgeführt und nach der neuen Ziffer 01748 "Sonographische Untersuchung auf Bauchaortenaneurysma" mit 15,77 € (148 Punkte) abgerechnet werden. Insgesamt ergeben also beide Ziffern ein Honorar von 21,84 €.

Allerdings bedarf diese Ultraschallleistung der Genehmigung der zuständigen KV. Wer die Voraussetzungen für die Abrechnung der Ziffer 33042 (Abdomensono; 157 Punkte, 16,73 €) erfüllt, braucht jedoch keinen Antrag auf Genehmigung stellen. Sollte diese neue Sono-Leistung neben der Ziffer für den abdominellen Ultraschall angesetzt werden, wird ein Abzug von 77 Punkten (8,20 €) auf die Ziffer 33042 vorgenommen. Damit ergeben sich 80 Punkte (8,51 €), welche die Ziffer 33042 zusätzlich zur 01478 einbringt.

Möglich und sinnvoll, vor allem im Hinblick auf den Praxisablauf, wäre es, die Untersuchung beim Check-up nach der Ziffer 01732 zu erbringen, insbesondere, wenn ohnehin eine Sonographie des Abdomens, beispielsweise wegen Hypertonie, vorgesehen ist. Hier wäre dann also ein Ansatz der Ziffer 01732 (32,28 €) neben den genannten Sono-Leistungen 33042 und 01748 (mit dem erwähnten Abschlag) möglich.

Haben Sie’s mitbekommen? Anhebung des Orientierungswerts
Der Orientierungswert für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen ist im Jahr 2018 bundesweit um 1,18 % auf 10,6543 Cent gestiegen. Der Honorarzuwachs für die rund 165.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten beläuft sich damit auf insgesamt rund 525 Millionen Euro. Quelle: KBV



Autor:

Dr. med. Gerhard Bawidamann

Facharzt für Allgemeinmedizin
93 152 Nittendorf


Hinweis auf Serie????????????????? Abrechnung.


Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2018; 40 (3) Seite 58