Auch in Ihrer Praxis ist es vermutlich das Dauerthema bei sehr vielen Patienten, die mit typischen Erkältungssymptomen vorstellig werden: Könnten sie an dem neuartigen Coronavirus erkrankt sein? Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich stattdessen um das Influenzavirus handelt, ist nach wie vor um ein Vielfaches größer. Unabhängig von der Art des Virus ist es sinnvoll, den Patienten die wichtigsten Hygienemaßnahmen an die Hand zu geben und an die Einhaltung dieser Maßnahmen in der Praxis zu erinnern.

Patienteninformation
Ein PDF mit allen wichtigen Informationen zum Coronavirus zum Ausdrucken für Ihre Patienten können Sie http://hier herunterladen.

Erinnern Sie Ihre Patienten an die Einhaltung der Hygienemaßnahmen

Aktuell werden vor allem die Hausarztpraxen mit der eventuellen Verbreitung des Coronavirus konfrontiert – von Patienten und durch die Medien. Doch auch, wenn die Sorge, an dem neuartigen Virus zu erkranken, in Deutschland in fast allen Fällen unbegründet ist, ist es hilfreich, Ihre Patienten, aber auch das Praxispersonal für die wichtigsten Hygienemaßnahmen zu sensibilisieren und mit deren Einhaltung eine bestmögliche Infektionsprävention zu erreichen, und zwar für jegliches Virus:

  • Häufiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife und/oder Händedesinfektion
  • Vermeiden, mit den Händen das Gesicht zu berühren (insbesondere Augen, Nase und Mund)
  • Husten und Niesen nicht in die Handflächen, sondern in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, das anschließend entsorgt wird
  • Abstand halten von erkennbar erkrankten Personen

Insbesondere zur Grippesaison kann es sinnvoll sein, einen Desinfektionsspender am Praxiseingang aufzustellen. Die DEGAM empfiehlt zudem [1] ein gut sichtbares Schild aufzustellen, in dem auf die EInhaltung der Hygienemaßnahmen verwiesen wird (s. grüner Kasten).

Zusätzlich können Sie mit Flyern, die Sie am Anmeldetresen zum Mitnehmen auslegen, Ihre Patienten schon vor Betreten des Behandlungsraumes mit Informationen zum Coronavirus versorgen, das beruhigt den ein oder anderen und wird bestimmt auch als entgegenkommenden Service gewürdigt. Auf der folgenden Seite finden Sie eine solche Patienteninformation zum Herausreißen und Kopieren.


(re)

Patienteninformation
Die Patienteninformation können Sie http://hier herunterladen.

Meldepflicht eingeführt
Für Verdachtsfälle, ebenso natürlich für Erkrankungs- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus, hat das Bundesgesundheitsministerium am 2. Februar eine Eilverordnung zur Meldepflicht für das Virus erlassen. Diese Fälle müssen namentlich den örtlichen Gesundheitsämtern gemeldet werden (Gesundheitsamt-Suche nach PLZ: http://https://tools.rki.de/plztool/ ). Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt muss im begründeten Verdachtsfall umgehend die Diagnostik zum Ausschluss oder zur Bestätigung einer Infektion veranlasst werden. Die Kosten für die labordiagnostische Abklärung von begründeten Verdachtsfällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Abrechnung des Tests auf das neuartige Coronavirus wurde Anfang Februar auch eine eigene GOP (32816) in den EBM aufgenommen, die allerdings für Hausärzte nicht relevant ist, da nur Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie den Test durchführen dürfen.


Literatur
1. Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e. V. und "DEGAM-Benefits" vom 6.2.2020: 2019-nCoV: Informationen und Praxishilfen für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte; Stand: 3.2.2020
2. Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 3. Februar 2020; https://www.kbv.de/html/1150_44071.php
3. Robert Koch-Institut. 2019-nCoV: Verdachtsabklärung und Maßnahmen. Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2020; 42 (4) Seite 73-75