Sonografie ist das in der Praxis am häufigsten eingesetzte bildgebende Verfahren. Die Anwendung ist vergleichsweise einfach, liefert Ergebnisse in Echtzeit und unterliegt keinen patientenbezogenen Kontraindikationen. Regelmäßige Kontrollen des Ultraschallgeräts sind allerdings erforderlich. Welche das sind und was sie kosten dürfen, beantwortet Dr. med. Bernhard Riedl.

Frage: Ein niedergelassener Allgemeinarzt schreibt, dass in Kürze wieder die Kontrolle seines Sonografiegerätes fällig sei. Für die Kontrolle hat er ein Angebot in Höhe von 199 Euro erhalten, zusätzlich für weitere 100 Euro ein Angebot zur Reinigung und Durchsicht. Ist das angemessen und wie steht das Ganze in Verbindung zu den Kontrollen der KV?

Antwort: Hier sind drei Dinge voneinander zu trennen: die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK), die im Rahmen des Qualitätsmanagements vorgeschrieben ist und jährlich zu erfolgen hat, die Kontrollanforderungen der KV und die Reinigung. Für die sicherheitstechnische Kontrolle hat der Kollege das Angebot in Höhe von 199 Euro bekommen. Dies ist der durchaus übliche Betrag, der von den Firmen, die Sonografiegeräte vertreiben und betreuen, in Rechnung gestellt wird. Verschiedene Medizinproduktebetreuer bieten aber diese STK günstiger an, und es lohnt sich sicher, sich im Kollegenkreis diesbezüglich umzuhören oder gar zusammenzuschließen, um über den Preis zu verhandeln.

Kontrollanforderungen der KV

Im Rahmen einer bundesweit gültigen Qualitätsvorschrift führt die KV für alle Bestandsgeräte und jedes neue Gerät eine Überprüfung durch. Dabei wird der technische Standard überprüft, auch eine Gewährleistungserklärung des Herstellers zum eingesetzten Gerät muss vorliegen. Dazu muss auch ein Sonografiebild vorgelegt werden, mit dem die Qualität des Bildes überprüft werden kann. So ist zum Beispiel bei der Schilddrüsensonografie ein Querschnitt mit Größenbestimmung verlangt, bei der Abdomensonografie ist die Abbildung eines Organs und eines Hohlorgans vorzulegen. Im Rahmen einer sogenannten Konstanzprüfung ist vorgesehen, dass alle vier Jahre solche Bilder vorzulegen sind.

Ob dagegen die Reinigung des Geräts erforderlich ist, lässt sich in Frage stellen. Aus Erfahrung weiß man, dass gerade Sonografiegeräte über Jahrzehnte im Einsatz und wohl nie einer Wartung bedürftig waren. Diese ganz alten Geräte mussten nur deshalb aus dem Verkehr gezogen werden, weil die KV eine Abrechnung der Sonografieleistungen nur noch zulässt, wenn das eingesetzte Gerät Mindestvoraussetzungen wie z. B. 256 Graustufen erfüllt. Aus der Abrechnung konnte man ersehen, dass mit Einführung dieser Regelung im Quartal 1/2008 nur noch knapp 36 % statt früher über 57 % der Hausärzte die Sonografie vergütet bekamen. Viele Hausärzte mussten neu investieren. Auch aufgrund der Tatsache, dass die Sonografieausbildung zur Weiterbildung Allgemeinmedizin grundsätzlich dazugehört, sind es heute wieder 64,4 % der Hausärzte, die Sonografieleistungen abrechnen (2/2014).

Weitere Infos, alle Rechtsquellen sowie Formulare: http://www.kbv.de/html/ultraschall.php



Autor:

Dr. med. Dipl.-Oek. Bernhard Riedl, Wenzenbach

Facharzt für Allgemeinmedizin
Mitglied der Vorstandskommission Sonografie der KVB
93173 Wenzenbach

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2015; 37 (7) Seite 66