Überwiegt die Gefährdung des Kindeswohls, kann ein rechtfertigender Notstand vorliegen und Ärzt:innen dürfen ihre Schweigepflicht brechen.

Die Ursachen für die Vernachlässigung eines Kindes sind sehr unterschiedlich. Oft liegen sie bei den Eltern oder einer nahestehenden Person. Nicht selten ist ein neuer Partner eines Elternteils involviert. Die Vernachlässigung kann sowohl physischer als auch psychischer Natur sein. Durch die mangelnde Zuwendung und Förderung zeigen diese Kinder in weiterer Folge häufiger Anzeichen sozialer Unverträglichkeit. Sie ziehen sich zurück, entwickelt Bindungsstörungen und lassen in der Schule in Bezug auf ihre Leistungen nach. Die Folgen sind fatal − schlimmstenfalls beeinflusst die Vernachlässigung das Kind sein ganzes Leben. Im Ratgeber von http://www.scheidung.org/vernachlaessigung-von-kindern/ finden alle, die z. B. bei ihrer beruflichen Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, hilfreiche Infos und Tipps zum Thema Kindesvernachlässigung. Wichtig: Auch gegenüber Kolleg:innen und Behörden gilt die ärztliche Schweigeplicht. Wenn aber die Gefährdung des Kindeswohls überwiegt, kann ein sogenannter rechtfertigender Notstand vorliegen und Ärzt:innen dürfen ihre Schweigepflicht brechen.


Quelle
VFR Verlag für Rechtsjournalismus