Frage: Wir möchten uns gerne mit dem iFOBT vertraut machen und ihn den Patienten anbieten. Unsere Frage: Darf man diesen Test NUR im Rahmen einer Krebsvorsorge ausgeben oder auch im Rahmen eines Check-ups ab dem Alter von 50 Jahren? Und alle wie viel Jahre darf man ihn ausgeben?

Antwort

Die oKFE-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme in der Fassung vom 19. Juli 2018 sieht den immunologischen Stuhltest iFOBT für alle gesetzlich Versicherten zwischen 50 und 54 Jahren einmal jährlich und nach dem 55. Geburtstag alle zwei Jahre vor, wenn keine Darmspiegelung in Anspruch genommen wird.

Seit dem 1. Juli 2019 werden die anspruchsberechtigten Versicherten von den Krankenkassen zum Darmkrebsscreening eingeladen und zwar mit 50, 55, 60 und 65 Jahren. Sie brauchen daher den Test nicht mehr anzubieten! Sie sollten aber nachfragen, ob eine Einladung durch die Krankenkasse erfolgt ist. Allen Versicherten steht einmalig ein ausführliches Beratungsgespräch zu.

Ist ein Stuhltest positiv, so hat der Versicherte Anspruch auf eine Abklärung durch eine Darmspiegelung (Koloskopie). Wenn der Versicherte das Screening mit dem Stuhltest wählt und keine Darmspiegelung möchte, empfiehlt sich auf jeden Fall die regelmäßige jährliche Inanspruchnahme bis 54 und danach regelmäßig alle zwei Jahre. Nur so ist gewährleistet, dass die besseren Möglichkeiten des immunologischen Stuhltests gegenüber dem alten Guajak-basierten Stuhltest voll ausgenutzt werden. Der behandelnde Arzt sollte seine Patienten motivieren, die Einladung durch die Krankenkasse auch wahrzunehmen!

Männer haben bereits mit 50 Jahren Anspruch auf eine Vorsorgedarmspiegelung, die nach unauffälligem Erstbefund zehn Jahre später wiederholt werden kann. Für Frauen gilt dieses Angebot ab 55 Jahren. Wenn der Versicherte die Koloskopie wählt, besteht kein Anspruch mehr auf einen iFOBT. Ihn dennoch durchzuführen ist nicht Leitlinien-gerecht!



Autor:

Prof. Dr. med. Jürgen F. Riemann, FACP

Vorstandsvorsitzender der Stiftung LebensBlicke
em. Direktor der Med. Klinik C am Klinikum LU
67063 Ludwigshafen am Rhein

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2020; 42 (1) Seite 48