Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) spricht sich ausdrücklich für Maskenschutz im medizinischen Bereich aus. Mit dem Masketragen können allerdings Hautirritationen und Hautprobleme einhergehen. Wer aus beruflichen Gründen dauerhaft eine Maske tragen muss, sollte bestimmte Empfehlungen beachten.

Für die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) besteht kein Zweifel, dass das Masketragen auch in Zukunft in einigen Bereichen unverzichtbar ist.

Bestehende Hauterkrankungen verschlechtern sich

Dabei habe es schon vor der Coronapandemie einige Erkenntnisse darüber gegeben, wie die Gesichtshaut auf das Tragen einer Maske reagiert: Sie wird mitunter gereizt, reagiert mit Entzündungen oder Juckreiz, so Elsner. Unter der Maske seien der Feuchtigkeitsgehalt der Hornschicht und der Verlust von Wasser durch die Haut erhöht. Die Hautbarriere gerät in Mitleidenschaft. Hauttemperatur, Talgproduktion und der pH-Wert steigen an. Das Hautmilieu ist infolge des Okklusionseffekts der Maske gestört. Durch die mechanische Reibung auf der Gesichtshaut verschlechtert sich das Hautbild vor allem bei bereits bestehenden Hauterkrankungen wie beispielsweise Akne oder Rosazea.

Anstieg von Hautveränderungen im Gesicht

Dermatologen berichten, dass die Zahl von Menschen mit einer Gesichtsdermatitis seit Beginn der Coronapandemie in der Bevölkerung insgesamt angestiegen ist. An Daten für berufliche Kollektive mangelte es bisher aber. Daher untersuchten Forscher in einem niedersächsischen Krankenhaus der Maximalversorgung, wie sich das Masketragen auf die Gesichtshaut von Beschäftigten auswirkt, die in unterschiedlichen pflegerischen oder therapeutischen Bereichen der Klinik tätig sind [1]. 192 Beschäftigte nahmen teil. Die durchschnittliche tägliche Tragedauer eines MNS summiert sich vor der Pandemie auf 0,6 ± 1,7 Stunden sowie in der Pandemie auf 9,0 ± 1,9 Stunden. 10,9 % der Teilnehmenden gaben an, bereits vor Einführung der COVID-19-assoziierten Hygienemaßnahmen unter Hautveränderungen im Gesichtsbereich gelitten zu haben, die nach Eigenbeurteilung auf das Tragen eines MNS zurückzuführen seien. Für 80,7 % stellten sich diese Effekte erst seit der Einführung des verpflichtenden Masketragens ein.

Als häufigster Auslöser der Hautveränderung wurde das Tragen der FFP2-Maske genannt. Die pandemiebedingten Hygienemaßnahmen, vor allem das Masketragen, haben zu einem drastischen Anstieg von Hautveränderungen im Gesicht geführt und werden von den Betroffenen als belastend wahrgenommen. Die Autoren der Studie raten dazu, die Beschäftigten über die Prävention von Hautveränderungen zu informieren. In der berufsdermatologischen Praxis sollten individualisierte Hautreinigungs- und Hautpflegekonzepte angewendet werden. Bei entsprechender Prophylaxe und Behandlung sei es nur sehr selten erforderlich, auf das Masketragen ganz zu verzichten. Wenn die Maskendermatitis durch den Beruf entstanden ist, sollte stets ein Hautarztbericht an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erstattet werden. Nur so erhalten Betroffene den Zugang zum ganzen Spektrum der Versorgungsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung, erweiterte Therapieoptionen inklusive Basistherapie, Wegfall der Rezeptgebühren, Hautschutzseminare etc. Für die DDG-Experten sind durch das Masketragen entstandene Hautveränderungen im Gesicht sehr ernst zu nehmen. Die Pandemie sei noch nicht vorüber und der Maskenschutz bleibe für bestimmte Berufsgruppen unverzichtbar.


Literatur
1. Symanzik C et al. (2022) Dermatologie in Beruf und Umwelt, Jahrgang 70, Nr. 1/2022


Autor:
Dr. Ingolf Dürr

Erschienen in: DERMAforum, 2022; 26 (5) Seite 5