Die Vertragsärzte haben den Ausbruch der Coronapandemie Anfang 2020 mit einem starken Fallzahlrückgang und sinkenden Umsätzen bezahlt. Das geht aus den neuesten Honorarberichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum ersten und zweiten Quartal 2020 hervor. Auch bei den Hautärzten zeigt sich ein kleines Minus.

Der Ausbruch des Coronavirus Anfang 2020 hat in den ersten Monaten der Pandemie dazu geführt, dass die Zahl der Behandlungsfälle im zweiten Quartal um 12,6 % im Vergleich zum Vorjahresquartal gesunken ist. Bei den Honorarumsätzen je Arzt ist ein leichtes Minus von 1,1 % zu verzeichnen. Größere Honorareinbußen konnten vor allem durch die gesetzlichen Regelungen zum Schutzschirm verhindert werden, wie der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Gassen bei der Vorstellung der aktuellen Honorarberichte sagte. Er erinnerte daran, dass die Praxen gerade zu Beginn der Pandemie übermäßig viel hätten leisten müssen, auch wenn weniger Patienten aus Sorge vor einer Ansteckung mit Corona in die Praxen gekommen seien.

Höhere Umsätze je Behandlungsfall

Ein Effekt der gesunkenen Fallzahlen sind die deutlich höheren Fallwerte im zweiten Quartal: Im Bundesdurchschnitt stieg der Honorarumsatz je Behandlungsfall um 13,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Dazu beigetragen hat auch, dass die Krankenkassen die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) in der vereinbarten Höhe auszahlen mussten, auch wenn die Fallzahl niedriger war.

Kleines Plus beim fachärztlichen Honorarumsatz

Im hausärztlichen Bereich sank die Anzahl der Behandlungsfälle coronabedingt im zweiten Quartal etwas stärker als bei den Fachärzten – und zwar um 13,3 %. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg im Bundesdurchschnitt um 11,4 %. Dennoch weist der Bericht beim Honorarumsatz je Hausarzt ein Minus von 3,2 % aus. In den Facharztpraxen wurden im selben Zeitraum 10,9 % weniger Fälle gezählt. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall lag im Schnitt um 14,4 % höher als im zweiten Quartal 2019. Beim Honorarumsatz je Facharzt ergibt sich ein Plus von 0,1 %.

Plus bei extrabudgetären Leistungen

Die Gesamtvergütung erhöhte sich im Berichtszeitraum (zweites Quartal 2020) um 280,2 Millionen Euro (+2,7 %) auf 10,5 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahresquartal. Das größte Plus wurde bei den extrabudgetären Leistungen erzielt: Der Vergütungsanteil stieg um 21,8 %. Zurückzuführen ist das vor allem auf das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), wonach Leistungen unter anderem für neue Patienten sowie für Patienten, die über die Terminservicestellen vermittelt werden, extrabudgetär vergütet werden. Dagegen sank die MGV um 7,0 % – vor allem infolge der Bereinigung um die TSVG-Leistungen, die extrabudgetär honoriert werden.

Nur leichtes Minus bei Dermatologen

Spürbare Verluste mussten im zweiten Quartal vor allem Radiologen (-6,8 %), Augenärzte (-5,6 %), Chirurgen (-5,8 %), Orthopäden (-3,5 %) und HNO-Ärzte (-3,5 %) hinnehmen. Ein leichtes Minus beim durchschnittlichen Honorarumsatz je Arzt weist der Honorarbericht für Hautärzte (-1,0 %) und Kardiologen (-1,6 %) aus. Dagegen konnten ärztliche Psychotherapeuten (+8,2 %) und Psychologische Psychotherapeuten (+6,9 %) mit Abstand das größte Plus verbuchen. Zuwächse des Honorarumsatzes je Arzt haben auch Fachärzte für Anästhesiologie (+0,1 %), für Gynäkologie (+1,0 %) und für Urologie (+0,3 %) zu verzeichnen.



Autor:
Dr. Ingolf Dürr

Erschienen in: DERMAforum, 2021; 25 (12) Seite 13