Versicherte der Betriebskrankenkassen können jetzt bereits ab einem Alter von 15 Jahren ihre Haut von einem Dermatologen auf verdächtige Hautveränderungen untersuchen lassen. Die Untersuchung der Haut beinhaltet eine Ganzkörperuntersuchung von Kopf bis Fuß und dient präventiven Aspekten.

Seit 2008 ist die Hautkrebsfrüherkennung im GKV-Leistungskatalog festgeschrieben. Übernommen werden die Kosten des Hautkrebsscreenings der gesetzlich Versicherten als Standardleistung, aber erst ab einem Alter von 35 und nur alle zwei Jahre. Das ändert sich jetzt für die Patienten, die bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind. Sie können bereits ab 15 Jahren aufwärts ihre Haut von einem Dermatologen auf Hautveränderungen untersuchen lassen. Diese Untersuchung beinhaltet eine Ganzkörperuntersuchung. Dabei werden tumorverdächtige Hautveränderungen mittels Auflichtmikroskopen weiter analysiert. Werden Auffälligkeiten entdeckt, folgt eine weitergehende Diagnostik.

Bundesweit einheitlicher Selektivvertrag

Die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern hat mit dem DDG, der Versorgungsgesellschaft der Fachärzte für Dermatologie, der Ärztlichen Vertragsgemeinschaft Deutschland und dem Abrechnungsdienstleister Sanakey Contract einen bundesweit einheitlichen Vertrag zur Hautkrebsfrüherkennung geschlossen. Der Vertrag geht weit über die Regelversorgung hinaus und wird digital unterstützt. Nach der Regelversorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen ein solches Hautkrebsscreening erst ab 35 Jahren und auch nur alle zwei Jahre.

Zur Untersuchung zugelassen sind niedergelassene Dermatologen, aber auch niedergelassene Hausärzte, die eine achtstündige Zusatzqualifikation nachweisen müssen. Das Hautkrebsscreening ab 15 für die BKK-Versicherten muss wiederum von einem Dermatologen durchgeführt werden, um bei der jeweiligen BKK abrechnungsfähig zu sein.

Mehr Digitalisierung, weniger Aufwand

Der Prozess für die Abrechnung des Screenings ab 15 Jahren wurde sowohl für die Versicherten als auch für die teilnehmenden Ärzte komplett digitalisiert. „Eine Reduzierung und Vereinfachung bei Einschreibung und Abrechnung in einem modernen Vertrag muss papierlos erfolgen und auf das nicht ärztliche Personal delegierbar sein“, so Dr. Ralph von Kiedrowski, Präsident des BVDD.

Aussagekraft der Auflichtmikroskopie

Eine multinationale Forschergruppe hat im Rahmen einer umfassenden Studie den Nutzen der Dermatoskopie (Auflichtmikroskopie) untersucht und dafür 38.300 Dermatologen in Europa einen Fragebogen zukommen lassen.

Fast 90 % der Dermatologen nutzen die Auflichtmikroskopie bei der Melanomdiagnostik. 88 % der Hautärzte, wenn sie den Verdacht auf ein Melanom klären möchten. 86 % der befragten Hautärzte geben an, dass sie mit dem Dermatoskop mehr Melanome diagnostizieren als mit anderen diagnostischen Methoden bzw. Werkzeugen.


Literatur
1. Betriebskrankenkassen erweitern Hautkrebsscreening für unter 35-Jährige. BVD, April 2022: www.bvdd.de/­aktuelles-presse/newsroom/pressemitteilungen/details/betriebskrankenkassen-erweitern-hautkrebsscreening/
2. The impact of dermoscopy on melanoma detection in the practice of dermatologists in Europe: results of a pan-European survey. J Eur Acad Dermatol Venereol 2017, 31(7): 1148–1156: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/28109068/


Autorin:
Sabine Mack

Erschienen in: DERMAforum, 2022; 26 (6) Seite 11