Die Zeit, die Hausärzt:innen für bürokratische Regelungen, die Erfüllung von Informationspflichten und anderen Papierkram aufwenden müssen, ist in diesem Jahr nicht weniger geworden, sondern sogar noch weiter gestiegen. Die Corona-Pandemie hat daran vermutlich einen nicht zu vernachlässigenden Anteil. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest der jährliche Bürokratieindex (BIX) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Für junge Ärzt:innen ist der hohe Bürokratieaufwand ein wesentliches Hindernis bei der Entscheidung für oder gegen eine Niederlassung. Viele lassen sich davon abschrecken, den Weg in die eigene Praxis zu gehen. Das haben frühere Befragungen immer wieder bestätigt. Das Ziel der KBV ist es daher schon seit Jahren, den Bürokratieaufwand in den Praxen zu senken und die Ärzt:innen so zu entlasten. Bisher war der Erfolg aber eher marginal bis enttäuschend. Und auch in diesem Jahr ist keine Besserung in Sicht, wie der aktuelle Bürokratieindex zeigt.

61 Tage für die Bürokratie

Demnach verursachten verschiedene Informationspflichten insgesamt 55,8 Millionen Netto-Arbeitsstunden im Berichtsjahr – das sind circa 715.000 Stunden mehr als im Jahr zuvor. Umgerechnet bedeutet das einen zusätzlichen Tag Mehraufwand pro Praxis im Jahr – zusammengenommen also 61 Tage, die im Schnitt für Bürokratie aufgewendet werden.

Als größter Zeit- und Ressourcenfresser stellte sich auch dieses Mal ein nur kleiner Teil der ärztlichen Informationspflichten heraus. Den größten Zuwachs an Nettostunden verzeichnete hierbei die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) mit circa 561.000 Nettostunden mehr als im Jahr 2019. Schon vor Corona führten die hohe Beschäftigungsquote und das steigende Durchschnittsalter der Beschäftigten zu einem tendenziell höheren Krankenstand. An zweiter Stelle stehen die Informationspflichten der Foto-, Video- und Bilddokumentation, die ebenfalls auf steigende Fallzahlen zurückzuführen seien und 212.000 zusätzliche Arbeitsstunden ausgelöst haben.

Bei den Entlastungen steht in diesem Jahr die Datenerhebung für das Ersatzverfahren an erster Stelle, also wenn die Versichertenkarte nicht vorliegt oder das Einlesen nicht funktioniert. Darüber ließen sich im Vergleich zum Vorjahr 162.000 Arbeitsstunden in den Praxen einsparen. Grund sei, dass es weniger fehlerhafte Karten gebe und Patienten die Karte weniger häufig vergessen.

Und dann noch Corona

Eine zusätzliche Belastung bescherte den Vertragsärzt:innen die Corona-Pandemie. Exakte Zahlen dazu gibt es zwar noch nicht, die KBV glaubt aber, aus sogenannten Fokusgruppen-Interviews mit Hausärzt:innen und Spezialist:innen erkennen zu können, dass die Corona-Pandemie die Ärzt:innen nicht nur medizinisch, sondern auch organisatorisch enorm herausgefordert hat. Als besonders nervig wurden hier die inkonsistenten Regelungen zu den Corona-Tests, unklare Zuständigkeiten und zu komplexe und schwer nachvollziehbare Vorgaben kritisiert. Viele Hausärzt:innen, aber auch Pädiater:innen seien von Bescheinigungs-Anfragen überflutet worden. Beispielsweise hätten Schulen und Kindertagesstätten öfter Bescheinigungen gefordert, dass es sich bei einer Erkältung nicht um Corona handele. Oder Eltern hätten nach Bescheinigungen gefragt, dass sie wegen Kinderbetreuung nicht arbeiten könnten usw. Angesichts der zusätzlichen Corona-Patienten und der damit zusammenhängenden Testverfahren und neuen Formulare habe die Pandemie den Praxisalltag jedenfalls stark beeinträchtigt.

Mehrwerte der Digitalisierung noch nicht spürbar

Aus den Interviews ergab sich auch, dass die Ärzt:innen die Nutzung der Videosprechstunde gerade zu Beginn der Corona-Pandemie und im ersten Lockdown als sehr hilfreich beurteilten. Allerdings habe das Interesse der Patient:innen danach doch wieder stark nachgelassen, und es habe sich gezeigt, dass insbesondere ältere Patient:innen doch lieber in die Praxis kommen oder eine telefonische Sprechstunde bevorzugen würden. Diese sollte deshalb finanziell stärker gefördert werden, so der Wunsch.

Generell müssen aus Sicht der KBV die Mehrwerte der Digitalisierung für die Niedergelassenen spürbarer sein. Die Pflichten, die für Vertragsärzt:innen aktuell mit der Einführung der Telematikinfrastruktur einhergehen, bedeuteten jedoch eher einen Mehraufwand für die Praxen, während den Nutzen andere Akteure wie die Krankenkassen hätten.

Zur Entlastung der Niedergelassenen habe die KBV beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) erreicht, dass die elektronische AU-Bescheinigung nicht wie zunächst vorgesehen zum 1. Januar kommen muss, sondern es eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2021 gibt. Eine Entscheidung stehe noch aus. Die KBV plädiert darüber hinaus dafür, die Notwendigkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Bagatellerkrankungen mit einer Dauer von unter drei bis fünf Tagen entfallen zu lassen. Fehlende technische Voraussetzungen würden zudem dafür sorgen, dass der Start der elektronischen Patientenakte im Januar 2021 voraussichtlich stotternd erfolgen wird, prognostiziert die KBV. Flächendeckend werde die Akte im Januar wohl auf keinen Fall nutzbar sein.





Autor
Dr. Ingolf Dürr

Erschienen in: doctors|today, 2021; 1 (1) Seite 26-27