Die Entfernung von Tätowierungen mit Lasern oder vergleichbaren hochenergetischen Verfahren darf nur noch von qualifizierten Ärzten durchgeführt werden.

Das sieht eine Verordnung vor, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Die ursprünglich in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit, die Entfernung von Tätowierungen mit Lasern an Nicht-Ärzte, z. B. Kosmetikerinnen, zu delegieren, wurde ersatzlos gestrichen. Der Gesetzgeber folgte damit der Argumentation der Ärzteschaft.


Quelle:
Bundesärztekammer