Die aktualisierte Empfehlung zur COVID-19-Schutzimpfung von Genesenen enthält eine Präzisierung zum Thema chronische Lungenerkrankungen als besondere Indikation und zur Schutzimpfung bei Kindern.

Nach Ansicht der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollen immungesunde Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, unabhängig vom Alter in der Regel ab sechs Monate nach Genesung beziehungsweise Diagnosestellung eine COVID-19-Impfung erhalten. Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion kann durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder – NEU – durch einen spezifischen Infektionsnachweis mittels validierter SARS-CoV-2-Antikörperserologie erfolgen. Sollte bei alleinigem spezifischen Antikörpernachweis der Infektionszeitpunkt unbekannt sein, wird empfohlen, die einmalige Impfstoffdosis zeitnah zu verabreichen.

Chronische Lungenerkrankungen bei Kindern: Präzisierung

Die aktualisierte Fassung enthält auch eine Präzisierung der chronischen Lungenerkrankungen als besondere Indikation für eine COVID-19-Impfung: Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren mit einer chronischen Lungenerkrankung gelten demnach als besonders gefährdet, wenn die chronische Lungenerkrankung mit einer anhaltenden Einschränkung der Lungenfunktion unterhalb der 5. Perzentile, definiert als z-Score-Wert < -1,64 für die forcierte Einsekundenkapazität (FEV1) oder Vitalkapazität (FVC) einhergehe. Ein gut eingestelltes Asthma bronchiale sei per se keine Impfindikation.

Keine Priorisierungsempfehlungen durch STIKO mehr

Nach dem Wegfall der Priorisierungsgruppen in der Coronavirus-Impfverordnung enthält die aktualisierte STIKO-Empfehlung keine Empfehlung mehr zur Impfreihenfolge. Gleichwohl weist die STIKO darauf hin, dass bislang nicht geimpfte Erwachsene, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben oder die arbeitsbedingt besonders exponiert sind oder im engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen stehen, weiterhin bei der Vergabe von Impfterminen bevorzugt zu berücksichtigen seien.


Quelle
www.kbv.de/html/1150_53181.php