Die Hausarztpraxen vor Ort kämpfen an mehreren Fronten: Denn viele Ärzt:innen und MFA leben in der Region und sind doppelt betroffen. Hilfe ist durch Geld- und Sachspenden möglich.

Zahlreiche Arztpraxen in den besonders von der Flutkatastrophe getroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein arbeiten auch mehrere Wochen nach der Flut oft noch aus behelfsmäßigen Räumlichkeiten. Mancherorts gibt es immer noch keine zuverlässige Strom- bzw. Gasversorgung. An eine stabile Telefon- und/oder Internetverbindung ist nicht zu denken. Insbesondere in den Praxen im Erdgeschoss wurde meiste das komplette Inventar inklusive medizinischer Geräte, Medikamente, Impfstoffe und Akten bzw. Speichermedien, zerstört. Auch die Infrastruktur rundherum ist teils vollständig vernichtet. Das macht es für die Menschen vor Ort zusätzlich schwierig, eine Ersatzpraxis in einem Nachbarort aufzusuchen oder dringend benötigtes medizinisches Equipment für die eigene Praxis heranzuschaffen.

Alleine in Rheinland-Pfalz haben sich laut der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz zum aktuellen Stand (Ende Juli) 36 Praxen aus dem System abgemeldet, weil sie keine Möglichkeit sehen, ihre Praxisräume nochmal für ihre Patient:innen zu öffnen. In der Region Nordrhein sind 80 Praxen nicht mehr oder nur bedingt arbeitsfähig.

Mehrfachbelastung

Betroffen sind eher ländliche Regionen, was das Problem noch weiter verschärft: Zum einen ist hier die öffentliche Infrastruktur weniger gut ausgeprägt, sodass der Wegfall eigener Transportmittel und kommunaler Strukturen noch deutlicher zu Buche schlägt. Zum anderen wohnen viele der dort tätigen Ärzt:innen und MFA auch selbst in der Region. Sie werden also von den verheerenden Folgen der Flutkatastrophe gleich mehrfach getroffen: Morgens wird gemeinsam in der Praxis geackert und nachmittags kämpft jeder zu Hause in der eigenen Ruine weiter. Neben technischen Gerätschaften sind auch Patientenakten bzw. Festplatten vernichtet worden, was künftig die Arbeit zusätzlich erschwert. Auch die mögliche Zunahme von Infektionskrankheiten vor Ort und die denkbaren gesundheitlichen Folgen der individuellen Überlastung werden das Arbeitsausmaß in der Hausarztpraxen weiter erhöhen. Vor diesem Hintergrund wurden von den Landesärztekammern (Rheinland-Pfalz und Nordrhein) Notregelungen getroffen, die den administrativen Aufwand reduzieren sollen. Dazu gehört z.B., dass die Hausärzt:innen in Rheinland-Pfalz Rezepte mit dem Vermerk „Hochwasser“ kennzeichnen können, um den Mehrbedarf aufgrund der Flutkatastrophe zu dokumentieren. Das kann insbesondere auch dann wichtig werden, wenn es die Vermeidung einer späteren Wirtschaftlichkeitsprüfung geht.

Das kann man jetzt tun

Ärzt:innen, die persönlich in den betroffenen Regionen helfen möchten, können sich z.B. auf dem Hilfeportal der Landesregierung von Rheinland-Pfalz registrieren und ihr Angebot dort einstellen: http://fluthilfe.rlp.de

Wer medizinische Sachspenden hat, kann sich z.B. per Mail bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (LÄK) melden. Die LÄK hilft bei der Vermittlung. Die Ansprechpartnerin ist Frau Ines Engelmohr (Tel: 06131 28822-25; Fax 06131 28822-8625; Mobil 0049-170-4771471; Mail: engelmohr@laek-rlp.de ).

Geldspenden sind u.a. hier möglich:

Spendenkonto der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz:
Empfänger Landesärztekammer
Mainzer Volksbank
IBAN: DE74 5519 0000 0654 2750 31
BIC: MVBMDE55
Stichwort: Hochwasser

Spendenkonto der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Spendenkonto Hochwasserkatastrophe Empfänger: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
IBAN: DE84 3006 0601 0031 4179 16
Verwendungszweck: Spendenkonto Fluthilfe

Aussetzung der Insolvenzpflicht und steuerliche Erleichterungen

Am 4. August wurde entschieden, die Insolvenzpflicht für Unternehmen, die von der Flutkatastrophe betroffen sind, bis Ende Oktober auszusetzen. Außerdem sind die steuerlichen Erleichterungen für die betroffenen Einrichtungen beschlossen worden. Dazu gehört z.B. die Möglichkeit zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 ggf. bis auf Null. Bei der Einkommenssteuererklärung können Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung), für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden.
Informationen zu möglichen Steuererleichterungen findet man z.B. hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2021/07/2021-07-23-steuerliche-erleichterungen-hochwasser.html