Die elektronische Patientenakte (ePA) soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen.

Zu Jahresbeginn ist die ePA zunächst in eine 6-monatige Testphase eingetreten, ab 1. Juli 2021 sind Ärzt:innen dann aber verpflichtet, die digitalen Akten mit Befunden, Therapieplänen etc. zu befüllen, sofern der Versicherte dies wünscht. Bis dahin müssen laut Gesetz alle Ärzt:innen die notwendige Ausstattung vorhalten, um Daten über die Telematikinfrastruktur in die ePA zu übertragen oder auszulesen. Andernfalls droht eine Kürzung der Vergütung um 1 %.


Quelle:
KBV