Elektronische Arztbriefe sollen ab 1. April 2021 nur noch vergütet werden, wenn sie über einen zugelassenen KIM-Dienst (Koummunikationsdienst im Gesundheitswesen) verschlüsselt und mittels elektronischem Heilberufsausweis digital aktiviert versendet werden.

Hierfür gibt es mit der GOP 01660 eine extrabudgetäre Förderpauschale von einem EBM-Punkt je E-Arztbrief. Hinzu kommen 28 Cent für den elektronischen Versand (GOP 86900) und 27 Cent für den Empfang (GOP 86901).


Quelle:
KBV