Im März 2017 trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft. Seitdem haben schwer kranke Patienten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Erstattung von Cannabis-Medikamenten.

Danach stiegen zwischen März und Mai 2017 die abgerechneten Verordnungen cannabishaltiger Fertig- und Rezepturarzneimittel für gesetzlich Krankenversicherte um 80 %. Über vier Fünftel der Verordnungen werden von 3 Fachgruppen getätigt. Danach stammen 31 % der Verordnungen aus der Feder von Neurologen, 23 % wurden von Praktikern bzw. Allgemeinärzten und 8 % von Internisten ausgestellt. Um Cannabispräparate zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen zu können, muss vorab ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) wird über die Bewilligung eines Antrags entschieden. Medienberichten zufolge werden die Anträge von den Krankenkassen jedoch nicht selten abgelehnt. Die Gründe für eine mögliche Ablehnung sind vielfältig: In einigen Fällen wurde eine schwere Erkrankung nicht nachgewiesen oder es bestand eine Kontraindikation wie etwa eine psychische Erkrankung, die die Anwendung von medizinischem Cannabis nicht zulässt. Hinzu kommen bürokratische Hürden, etwa wenn Patienten oder Ärzte Unterlagen nicht nachreichen, die die Kassen zur Antragsbearbeitung zusätzlich angefordert hatten.


Quelle:
Quintiles IMS