Seit März 2017 stehen Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch eine Gesetzesänderung nun auch cannabisbasierte Arzneimittel zur Schmerzlinderung zur Verfügung. Die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. weist darauf hin, dass lediglich bei einem Bruchteil der Erkrankungen mit chronischen Schmerzen erwiesen ist, dass cannabisbasierte Arzneimittel helfen.

Für eine Untersuchung waren 11 systematische Übersichten zu diesem Thema ausgewertet worden, die zwischen Januar 2009 bis Januar 2017 erschienen sind. Die Forscher kommen darin zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Evidenz für cannabisbasierte Arzneimittel bei Tumorschmerzen, rheumatischen und gastrointestinalen Schmerzen besteht. Auch positive Effekte bei Appetitlosigkeit, unter der Krebspatienten und Menschen mit AIDS häufig leiden, seien nach der wissenschaftlichen Auswertung nicht erwiesen. Auch für Kopfschmerzen sei die Studienlage noch zu dürftig, als dass eine reguläre Behandlung mit Cannabinoiden empfohlen werden könnte. Eine ausreichende Quantität der Evidenz bestehe nur beim neuropathischen Schmerz, so die Autoren.


Quelle:
Häuser W et al. (2017) Dtsch Arztebl Int. DOI: 10.3238/arztebl.2017.0627