Frage: Im Bereitschaftsdienst kam ein Patient mit einer Schürfwunde in meine Praxis. Nach Durchführung der Wundversorgung erfragte ich den Impfstatus. Die Tetanusauffrischung wäre vor einem Jahr fällig gewesen, und ich nutzte die Gelegenheit, entsprechend der STIKO-Empfehlung (s. Kasten) neben Tetanus auch die Auffrischimpfung für Diphtherie und Pertussis als Dreifach-Kombinationsimpfung vorzunehmen (Polioschutz bestand ausreichend). Die KV hat mir jetzt die Impfziffer gestrichen – muss ich das akzeptieren?

Antwort:

Leider ja. Es ist festgelegt, dass prophylaktische Impfungen im Bereitschaftsdienst nicht abrechenbar sind. Die Logik dahinter ist wohl die Tatsache, dass der Bereitschaftsdienst für dringende medizinische Probleme vorgesehen ist, die nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde warten können. Eine prophylaktische Impfung gehört nicht dazu; diese kann auch der Hausarzt am nächsten Tag vornehmen.

Die postexpositionelle Impfung dagegen ist im Bereitschaftsdienst in der Notfallpauschale (Ziffer 01210 und 01212) enthalten und kann daher im Bereitschaftsdient ebenfalls nicht abgerechnet werden (Hinweis der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, KV INFO 10/2017).

STIKO-Empfehlung
Erwachsene sollen die nächste fällige Tetanus-Impfung einmalig als Tdap-Kombinationsimpfung (Tetanus, Diphterie, Pertussis) erhalten, bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV (Poliomyelitis)-Kombinationsimpfung. Auffrischimpfungen erfolgen in zehnjährigem Intervall.



Autor:

Dr. med. Gerhard Bawidamann

Facharzt für Allgemeinmedizin
93 152 Nittendorf


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Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2018; 40 (14) Seite 42