Die Vergütung wurde mit der neu gefassten Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die zum 1. Juli in Kraft tritt.

Neben Impfzertifikaten können künftig alle Arztpraxen auch nachträglich Zertifikate für COVID-19-Genesene ausstellen. Die Vergütung des Genesenenzertifikats erfolgt analog zum Impfzertifikat. Für das Ausstellen erhalten Ärzt:innen ab Juli 2 Euro je Zertifikat, wenn es direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellt wird. Nutzen Praxen die aufwendigere Webanwendung des RKI, zahlt der Bund 6 Euro je Zertifikat.

Hinweise zur Abrechnung


Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Praxen nutzen dafür spezielle Pseudo-Gebührenordnungspositionen. Voraussetzung für das Ausstellen eines Genesenenzertifikats ist ein positives PCR-Test-Ergebnis, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist.

Um den Aufwand für die Arztpraxen möglichst gering zu halten, soll das Ausstellen der Genesenenzertifikate – analog zu den Impfzertifikaten – ebenfalls direkt aus dem PVS möglich sein. Ein entsprechendes Software-Update soll laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum 30. Juni, spätestens zum 12. Juli bereitstehen. Einige Hersteller haben den Praxen das neue Zertifikat-Modul bereits zur Verfügung gestellt.

Weitere zur Vergütung finden Sie hier: http://www.kbv.de/html/1150_53109.php

Beispiele für bereits verfügbare Softwarelösungen zum Thema


http://www.doctors.today/a/corona-impfungen-digitales-impfzertifikat-2361713


http://www.doctors.today/a/covid-zertifikate-softwaremodul-auslieferung-gestartet-2361037