Der Mensch ist und bleibt ein Risikofaktor. Denn überall, wo Menschen arbeiten – wo sie miteinander kommunizieren und interagieren –, passieren Fehler. In der Medizin sind die Auswirkungen allerdings mitunter besonders gravierend. Dass sich hier dennoch erstaunlich wenige Fehler ereignen, zeigt die Behandlungsfehlerstatistik, die die Bundesärztekammer (BÄK) jedes Jahr vorlegt. Im niedergelassenen Bereich passieren die meisten Fehler bei der Anamnese, der Diagnostik und bei den bildgebenden Verfahren.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommen, ist extrem gering. Sie liegt, gemessen an der Gesamtzahl von rund einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten und 550 Millionen Behandlungsfällen in den Praxen und knapp 20 Millionen Behandlungsfällen in den Kliniken, im Promillebereich. Dies geht aus den aktuellen Behandlungsfehlerzahlen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern hervor.

88 Todesfälle

Diese haben im Jahr 2018 bundesweit insgesamt 5.972 Sachentscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen. Es lag in 1.858 Fällen ein Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel vor. Davon wurde in 1.499 Fällen der Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. In 359 Fällen lag ein Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte. Insgesamt waren 88 Todesfälle zu beklagen, 127 Patienten wurden dauerhaft schwer und 462 dauerhaft mittel oder leicht geschädigt.

Kasten 1: Rechtzeitig informieren ist Pflicht
Nach dem deutschen Patientenrechtegesetz sind Ärzte verpflichtet, Patienten mögliche eigene Behandlungsfehler oder Behandlungsfehler anderer Ärzte mitzuteilen. Diese Informationspflicht gilt, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind oder der Patient ausdrücklich nachfragt. Wann genau ein Behandelnder den Patienten in Kenntnis zu setzen hat, ist gesetzlich eher ungenau definiert. Sind für einen Mediziner Umstände erkennbar, die einen Behandlungsfehler annehmen lassen, muss der Behandelnde den Patienten unter den genannten Voraussetzungen darüber informieren.

Knapp ein Viertel aller Fehler passiert in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte. Und dort weist die Statistik vor allem Mängel bei der Diagnostik, bei der Anamnese, beim Labor und der Indikationsstellung aus. Unter den Fachgruppen nehmen die Unfallchirurgen und Orthopäden mit 402 Fehlern die Spitzenposition ein. Gleich an zweiter Stelle folgen mit 229 Fehlern die Allgemeinärzte. Dieser Rangplatz ist aber vor allem der großen Zahl von rund 55.000 hausärztlich tätigen Medizinern geschuldet.

Aus Fehlern lernen

"Unsere Statistik ist kein Selbstzweck. Wir machen die erhobenen Daten zur Grundlage für einen effektiven Patientenschutz", sagte Prof. Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, bei der Vorstellung der Zahlen. "Wir nutzen die von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen gesammelten Erkenntnisse für Fortbildungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Dabei werden wir Fehler natürlich nie ganz ausschließen können. Wir versuchen aber auszuschließen, dass ein und derselbe Fehler zweimal passiert."

Ärzte sind keine Pfuscher

Crusius warnte davor, Ärzte, denen ein Fehler unterläuft, vorschnell als Pfuscher zu diskreditieren. Es gebe eine Vielzahl möglicher Ursachen für Fehler. Pfusch sei in den seltensten Fällen der Grund. Eine Gefahrenquelle sei der Zeit- und Personalmangel in Kliniken und Praxen. "Die über Jahrzehnte von der Politik geschaffenen ökonomischen Rahmenbedingungen in unserem Gesundheitssystem sind nicht auf maximale Patientensicherheit ausgerichtet, sondern auf maximale Effizienz. Ärztinnen und Ärzte arbeiten am Limit und manchmal ein gutes Stück darüber hinaus", so Crusius. Zeit für Zuwendung und ausführliche Gespräche bleibe unter diesen Bedingungen kaum.

Dabei kommt einer guten Kommunikation bei der Fehlerprävention ein hoher Stellenwert zu, wie Prof. Dr. Walter Schaffartzik, Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, anhand konkreter Beispiele aus den Schlichtungsstellen erläuterte. Dies gelte sowohl für die Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten als auch zwischen Arzt und Patient.

Auf die Kommunikation kommt es an

Da sei zum einen die gute Kommunikation zwischen Ärzten und ihren Patienten. Sie kann Fehldiagnosen, mangelhafter Compliance und Missverständnissen hinsichtlich des Behandlungsziels vorbeugen. Beispielsweise sollte vor einem Eingriff detailliert geklärt werden, was die Patienten erwarten und was medizinisch machbar ist. Allein dadurch lassen sich mitunter spätere Behandlungsfehlervorwürfe aufgrund überzogener Erwartungen an den Behandlungserfolg vermeiden, so Schaffartzik.

Kasten 2: Offener Umgang zwischen Patienten und Ärzten
Über die typischen Risiken einer Behandlung muss der Patient vor der Behandlung hingewiesen werden. Nicht jede ärztliche Behandlung kann zum gewünschten Erfolg führen. Sollte ein unerwünschter Behandlungsverlauf auftreten, muss nicht automatisch ein Schadensersatzan-spruch entstehen. Andererseits besteht bei menschlichem Handeln immer Raum für Fehler, die gegebenenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen. Für diesen Fall sind Ärzte verpflichtet, sich mittels einer entsprechenden Versicherung abzusichern. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Patient nicht nur objektiv informiert wurde, sondern sich in der Kommunikation mit dem Arzt auch wahrgenommen fühlt.

Von ebenso großer Bedeutung sei die gute Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten. Der medizinische Fortschritt bringe eine enorme Spezialisierung mit sich. Das führe zu einer immer größeren Arbeitsteilung in der gesundheitlichen Versorgung. Juristen sprechen von horizontaler und vertikaler Arbeitsteilung. Erstere regelt die Zusammenarbeit und Abstimmung gleichgeordneter Ärzte – letztere die Koordination der nachgeordneten ärztlichen und nichtärztlichen Dienste. Bei der horizontalen Arbeitsteilung könne falsch verstandene kollegiale Rücksichtnahme zu Missverständnissen und Kommunikationspannen führen. Bei der vertikalen Arbeitsteilung könnten die leider vielerorts immer noch ausgeprägten Hierarchien in den Kliniken verhindern, dass Fehler oder Beinahe-Fehler offen angesprochen werden.

Irren ist ärztlich

Abschließend machte Dr. Crusius noch einmal deutlich, dass der Arztberuf ein äußerst gefahrengeneigter Beruf sei. Einhundertprozentige Sicherheit könne es nie geben. Und er zitiert dazu den amerikanischen Kollegen David Eddy: "Ärzte irren, weil sie täglich Entscheidungen auf der Basis inadäquater Information treffen müssen."



Autoren:
Hans Glatzl, Dr. Ingolf Dürr

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2019; 41 (13) Seite 26-30