Frage: Wenn ich ein Hilfsmittel verordne, beispielsweise einen Rollator, wie lange hat der Patient dann Zeit, dieses Rezept einzulösen? Und wie sieht es bei anderen Rezepten aus – sind die Fristen bei allen Verordnungen gleich?

Antwort: Die Gültigkeit eines Hilfsmittelrezeptes ist in der Hilfsmittelrichtlinie (§ 8 Absatz 2) geregelt. Es muss innerhalb von 28 Kalendertagen vom Patienten eingelöst werden, ansonsten verliert es seine Gültigkeit. Allerdings gibt es leider keine für alle Verordnungen geltende Einlösezeit. Nahezu jede Verordnungsart hat ihre eigene Gültigkeitsdauer. In der folgenden Tabelle geben wir hierfür eine zusammenfassende Übersicht:

Keine Regel ohne Ausnahme

Und natürlich gibt es keine Regel ohne Ausnahme: Wird Isotretinoin oder Alitretinoin verordnet, ist dieses Rezept nicht einen Monat, sondern nur acht Kalendertage gültig.

Auch bei der Verordnung von Betäubungsmitteln gibt es eine Ausnahme: Erfolgt sie in Form einer Notfallverschreibung (also auf einem normalen, mit einem N gekennzeichneten Kassenrezept (Muster 16), wie es beispielsweise im Bereitschaftsdienst vorkommen kann), dann gilt dieses Rezept nur zwei Kalendertage.

Zwar für den Hausarzt nicht unbedingt relevant sind die sogenannten T-Rezepte (für die Verordnung von Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid), da er sie nicht ausstellen darf. Da jedoch möglicherweise Patienten fragen, wie lange dieses Rezept gilt, sei hier die Gültigkeitsdauer dieser speziellen Rezepte von sieben Kalendertagen erwähnt.

Zeitbegriffe

Zur Vollständigkeit folgt noch eine kurze Erläuterung der hier verwendeten Zeitbegriffe:
Kalendertage sind aufeinanderfolgende Tage einschließlich Samstag, Sonntag und Feiertag.
Arbeitstage sind Montag bis Freitag, es sei denn, einer dieser Tage ist ein Feiertag.
Auch die Frist eines Monats ist exakt geregelt: Sie endet mit dem Tag des nächsten Monats, der dem Ausstellungstag entspricht: Eine am 15. Januar ausgestellte Verordnung behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 15. Februar. Hat der Folgemonat kein entsprechendes Datum (beispielsweise wird ein Rezept am 31. März ausgestellt), dann endet die Gültigkeit am letzten Tag des Folgemonats, in diesem Fall also am 30. April.



Autor:

Dr. med. Gerhard Bawidamann

Facharzt für Allgemeinmedizin
93152 Nittendorf

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2019; 41 (10) Seite 63