Seit Jahren beklagen die Hausärzte, dass sie bei den Laborkosten viele Millionen Euro pro Jahr aus ihrem Honorar zuschießen müssen, obwohl sie diese Laborleistungen gar nicht in Auftrag gegeben haben. Eine dringend notwendige Laborreform, die diesen Missstand beseitigen sollte, wurde 2017 mehrfach verschoben. Jetzt aber soll zum 1. April 2018 endlich ein erster Schritt zu einer Reform der Laborvergütung getan werden.

Hintergrund der Reform ist eine seit vielen Jahren bekannte Fehlverteilung der Laborkosten zwischen Hausärzten und Fachärzten. Demnach zahlen aktuell Hausärzte für Laborleistungen, die eigentlich zum fachärztlichen Versorgungsbereich gehören und entsprechend auch aus dem fachärztlichen Honorartopf bezahlt werden müssten. Fachleute haben ausgerechnet, dass eine Hausarztpraxis pro Jahr rund 1.700 Euro draufzahlt, um diesen Laborkostenzuschuss zu begleichen. Bei den Spezialisten liege dieser Betrag bei nur etwa 700 Euro.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hatte bereits im Dezember 2016 eine Neuordnung der Trennungsvorgaben für den Laborbereich beschlossen. Aus Sicht des Deutschen Hausärzteverbandes stellte dieser Kompromiss zwar keine endgültige Lösung des Problems dar, sorgt jedoch zumindest für eine fairere Regelung als in der Vergangenheit. Die Umsetzung wurde seinerzeit jedoch durch den GKV-Spitzenverband unterbunden. Das Bundessozialgericht hatte zuvor in einer höchstrichterlichen Entscheidung die bisherige Praxis als nicht rechtens eingestuft.

Hausärzte werden entlastet

Im Dezember 2017 wurden die Verhandlungen zur Laborreform zwischen KBV und GKV-Spitzenverband nun endlich abgeschlossen. Die neuen Vergütungsregelungen treten zum 1. April 2018 in Kraft. Haus- und Fachärzte haben sich zudem über die zukünftige Finanzierung der Laboruntersuchungen verständigt.

Ziel der Reform ist es, die überproportional wachsenden Ausgaben im Labor in den Griff zu bekommen. Nach Berechnungen der KBV steigen diese jedes Jahr um rund 5 % und damit deutlich stärker als die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Dies führt dazu, dass immer mehr Geld in Laboruntersuchungen fließt, was für andere ärztliche Leistungen fehlt.

Die Höhe der Nachschusssumme wird durch die Reform insgesamt sinken. Denn aus dem Grundbetrag "Labor" werden ab April 2018 nur noch der Wirtschaftlichkeitsbonus und die auf Muster 10 veranlassten Laboruntersuchungen vergütet. Alle anderen Leistungen, zum Beispiel Untersuchungen im organisierten Notfalldienst oder in Laborgemeinschaften, werden in den jeweiligen Versorgungsbereich überführt.

Zudem ist mit den jetzt gefassten Beschlüssen sichergestellt, dass künftig der Nachschussbetrag zum Grundbetrag "Labor" dem jeweiligen Vergütungsanteil der Haus- beziehungsweise Fachärzte am Grundbetrag "Labor" entspricht. Bisher wurde nach dem sogenannten regionalen Trennungsfaktor aus den "Versorgungsbereichstöpfen" nachfinanziert.

Individuelle Maßnahmen zur Mengensteuerung sollen ab April 2018 dazu beitragen, die hohe Dynamik im Labor zu begrenzen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben dann die Möglichkeit, in regionalen Regelungen zur Vergütung ein individuelles "Budget" für Laborärzte festzulegen. Innerhalb des Budgets wird zu 100 %, über das zugeteilte Budget hinaus wird mit mindestens 35 % vergütet.

Wirtschaftlichkeitsbonus neu geregelt

Um den Anreiz für eine wirtschaftliche Veranlassung von Laboruntersuchungen zu erhöhen, wird der Wirtschaftlichkeitsbonus neu ausgerichtet. Dabei werden die durchschnittlichen Laborkosten eines Arztes je Behandlungsfall (individueller Fallwert) mit den Kosten seiner Arztgruppe verglichen.

Ärzte, die Laboruntersuchungen wirtschaftlich veranlassen und erbringen, können einen höheren Bonus erhalten als bisher. So können Hausärzte 17 Punkte pro Fall als Bonus gutgeschrieben bekommen. Diese Punktzahl sinkt, wenn ein Arzt gemessen an den durchschnittlichen Laborkosten seiner Fachgruppe überdurchschnittlich oft Laboruntersuchungen anfordert. Gehört er beispielsweise zum Viertel der Ärzte, die am meisten Kosten verursachen, verfällt der Bonus ganz. Gehört er zum sparsamsten Viertel, erhält er den kompletten Bonus zugeschrieben. Experten schätzen, dass der Wirtschaftlichkeitsbonus im Jahr pro Hausarztpraxis durchschnittlich bis zu 1.900 Euro ausmachen könnte.

Weitergehende Reformen angemahnt

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sind aus Sicht der KBV nur ein erster Schritt in einer nachhaltigen Laborreform. Im Hinblick auf die steigenden Kosten des Laborbereichs wurde eine weitergehende Überprüfung der Laboruntersuchungen vereinbart. Der Deutsche Hausärzteverband zeigt sich mit der Neuregelung zunächst zufrieden, sieht aber ebenfalls weiteren Reformbedarf bei der Laborvergütung.



Autor:
Dr. Ingolf Dürr

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2018; 40 (4) Seite 32-33