Kann man sich an "Impfmasern, -röteln oder -varizellen" infizieren? Diese Frage stellen insbesondere schwangere Frauen häufiger. Dürfen also Kinder einer schwangeren Frau geimpft werden? Wogegen? Wogegen nicht?

Impfungen Fragen und Antworten
Kaum ein Fachgebiet der Medizin wirft so viele Fragen auf wie das Thema "Impfungen und Impfstoffe". Zuweilen bieten die STIKO-Empfehlungen durchaus Interpretationsspielraum. Außerdem sind die individuellen Konstellationen so vielfältig, dass Unsicherheiten geradezu vorprogrammiert sind – sei es, was fraglich stattgefundene Impfungen, Impfabstände, Impfreaktionen, Dosierungen oder Indikationen angeht, und, und, und. Diese neue Serie befasst sich mit konkreten Fragen rund um’s Thema Impfungen, die unser Experte, Dr. med. Andreas Leischker, fachkundig beantwortet.

Ein flüchtiges Exanthem nach der Masern-, Mumps-, Röteln- oder Varizellen-Impfung tritt meist ein bis drei Wochen nach der Anwendung der abgeschwächten Lebendimpfstoffe auf. Es handelt sich dabei nach den Kriterien der STIKO um eine "übliche Impfreaktion", die von Laien oft als "Impfmasern" bezeichnet wird. Die Übertragung von abgeschwächten Impfviren bei Lebendimpfstoffen auf empfängliche, immunsupprimierte oder schwangere Kontaktpersonen kann übrigens auch dann erfolgen, wenn der Geimpfte kein Exanthem entwickelt.

Masern, Mumps, Röteln

Das Risiko, dass durch eine geimpfte Person bei einer Schwangeren eine Infektion entsteht, die zu einer Schädigung des ungeborenen Kindes führt, ist extrem gering. Das gilt auch dann, wenn nach einer Impfung mit abgeschwächten Lebendimpfstoffen ein Exanthem auftritt. Die Fachinformation des Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfstoffes "Priorix®" führt hierzu aus: "Eine Übertragung von Masern- oder Mumpsviren von einer geimpften Person auf empfängliche Kontaktpersonen ist bisher nicht beschrieben worden. Es ist bekannt, dass eine Ausscheidung des Röteln- und Masernvirus über das Rachensekret etwa 7 bis 28 Tage nach der Impfung auftritt, wobei die maximale Ausscheidung um den 11. Tag liegt. Allerdings liegen keine Hinweise darauf vor, dass diese ausgeschiedenen Impfviren auf empfängliche Kontaktpersonen übertragen werden."

Deshalb wird die Schwangerschaft einer Mutter des zu impfenden Kindes (zu dem die schwangere Mutter ja in der Regel einen engen Kontakt hat) von der STIKO auch explizit als "Falsche Kontraindikation" aufgeführt.

Varizellen

Einzige Ausnahme ist die Varizellenimpfung. Die Fachinformation des Varizellenimpfstoffs "Varivax Emra®" führt hierzu aus: "In seltenen Fällen kann das Impfvirus von gesunden geimpften Personen mit oder ohne varizellenartigen Ausschlag auf gesunde empfängliche, auf schwangere und auf immunsupprimierte Kontaktpersonen übertragen werden. Aus diesem Grund sollten geimpfte Personen möglichst bis zu sechs Wochen nach der Impfung einen engen Kontakt mit empfänglichen Hochrisikopersonen vermeiden. Wenn ein Kontakt mit Hochrisikopersonen nicht vermieden werden kann, sollte vor Verabreichung des Impfstoffs das potenzielle Risiko einer Übertragung des Impfvirus gegen das Risiko der Ansteckung mit dem Varicella-Wildtyp bzw. dessen Übertragung abgewogen werden." Zu den "empfänglichen Hochrisikopersonen" gehören neben immunsupprimierten Personen "Schwangere ohne dokumentierte Varizellen-Anamnese oder ohne Laborbefunde, die eine frühere Infektion belegen", und "Neugeborene von Müttern ohne dokumentierte Varizellen-Anamnese oder ohne Laborbefunde, die eine frühere Infektion belegen".

Auch die STIKO empfiehlt bei der Impfung von Kindern schwangerer Frauen gegen Varizellen eine "Risikoabwägung", betont aber in der Fußnote: "Derzeit ist das Risiko für ein konnatales Varizellensyndrom bei einer seronegativen Schwangeren mit Kontakt zu ihrem ungeimpften und damit ansteckungsgefährdeten Kind höher als das Risiko einer solchen Komplikation durch die Impfung und ggf. die Übertragung von Impfvarizellen durch ihr Kind."

Für die Lebendimpfung gegen Herpes zoster (Zostavax®) gilt das oben Gesagte analog, da es sich um den gleichen Impfstamm wie bei der Varizellenimpfung handelt. In den bisher durchgeführten klinischen Studien zu Zostavax® wurden allerdings keine Übertragungen des Impfvirus auf Kontaktpersonen beobachtet.

Gelbfieber

Bei der Gelbfieberimpfung (Stamaril®) handelt es sich ebenfalls um eine Lebend-impfung. Selbst bei Schwangeren, die während der Schwangerschaft geimpft wurden, sind keine Schädigungen des ungeborenen Kindes beschrieben. Somit ist auch ein Kontakt von gegen Gelbfieber Geimpften zu Schwangeren unproblematisch. Wenn eine stillende Mutter gegen Gelbfieber geimpft wird, kann sie allerdings das Impfvirus auf ihr Neugeborenes übertragen. Es existieren einige wenige Berichte über die Übertragung des Impfvirus von stillenden Müttern auf ihre Säuglinge. Einige der Säuglinge haben ein YEL-AND entwickelt, wovon sie sich vollständig erholt haben. Deshalb ist die Gelbfieberimpfung mit der Ausnahme von Ausbruchsituationen bei Stillenden kontraindiziert.

Zusammenfassung

Bei der Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln besteht auch beim Auftreten eines Exanthems keine Gefahr, dass das Impfvirus bei empfänglichen Personen einschließlich Schwangeren eine Erkrankung auslöst oder zu einer Schädigung des ungeborenen Kindes führt.

Personen, die gegen Varizellen geimpft wurden, sollten – unabhängig davon, ob ein Exanthem auftritt oder nicht – wenn möglich für einen Zeitraum von bis zu fünf Wochen einen Kontakt zu "empfänglichen Hochrisikopersonen" vermeiden. Zu den "empfänglichen Hochrisikopersonen" gehören Immunsupprimierte, Schwangere ohne dokumentierte Varizellenerkrankung und Neugeborene von Müttern ohne dokumentierte Varizellenerkrankung.

Kinder von Schwangeren sollten gegen Varizellen geimpft werden, da das Risiko für ein konnatales Varizellensyndrom bei einer seronegativen Schwangeren mit Kontakt zu ihrem ungeimpften und damit ansteckungsgefährdeten Kind höher ist als das "theoretische" Risiko einer solchen Komplikation durch die Übertragung von "Impfvarizellen" durch ihr Kind.


Literatur:
Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (RKI), Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut – 2016/2017. Epidemiologisches Bulletin Nr. 34, 29. August 2016 DOI 10.17886/EpiBull-2016-051.4



Autor:

© copyright
Dr. Andreas H. Leischker, M.A

Facharzt für Innere Medizin – Reisemedizin (DTG), Flugmedizinischer Sachverständiger
Gelbfieberimpfstation
Alexianer Krefeld GmbH
47918 Krefeld

Interessenkonflikte: Dr. Leischker hat Honorare/Reisekostenunterstützung von Pfizer, Novartis und Sanofi-Pasteur-MSD erhalten. Er ist Dozent und Mitglied der Akademie des Centrums für Reisemedizin (CRM) Düsseldorf

Weitere Artikel zur Serie: http://www.doctors.today/a/1804242


Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2017; 39 (19) Seite 39-40