Wenn bei Patienten mit klinisch begründetem Verdacht auf eine Beinvenenthrombose nicht sofort ein Ultraschall zur weiteren Abklärung zur Verfügung steht, sollten Ärzte schon in der Praxis niedermolekulares Heparin geben.

So empfiehlt es die aktualisierte Leitlinie der AWMF (www.awmf.org/leitlinien/detail/II/065-002.html).