Etwas verwirrend und reichlich mit Abrechnungsausschlüssen versehen präsentiert sich im EBM der Abschnitt über die Behandlung chronischer Wunden. In Unkenntnis der Abrechnungsmodalitäten werden sie daher erfahrungsgemäß oftmals nicht angesetzt. Die folgenden Ausführungen sollen hier für Klarheit und Abrechnungssicherheit sorgen.

02 310

Behandlung sekundär heilender Wunde(n) und/oder Dekubitalulcera, 21,06 Euro

Für die Abrechnung sind mindestens 3 Kontakte im Quartal notwendig. Unabhängig von der Anzahl und Lokalisation der Wunden/Dekubitalulcera oder weiterer Kontakte kann die Ziffer nur 1 x im Quartal und auch nur für die genannten Indikationen abgerechnet werden. In derselben Sitzung sind die im Folgenden erläuterten Ziffern 02 312 und 02 313 nicht ansetzbar. Die darin erwähnten Leistungen sind, falls zusätzlich wegen anderer Läsionen nötig, in gleicher Sitzung nicht abrechenbar. Im gesamten Quartal gilt der Ausschluss der Wundversorgungsziffern 02 300 bis 02 302 und/oder der Behandlung des diabetischen Fußes (Ziffer 02 311) neben der 02 310. Der Ansatz der Ziffer 02 310 ist nicht möglich bei den Diagnosen diabetischer Fuß, chronische venöse Insuffizienz, chronisches venöses Ulkus, Lymphödem, postthrombotisches Syndrom, Thrombosen.

02 311

Behandlung des diabetischen Fußes, 14,38 Euro

Die Legende erfordert die „Abtragung ausgedehnter Nekrosen der unteren Extremitäten beim diabetischen Fuß“ und kann je Bein und Sitzung abgerechnet werden. Für das ganze Quartal gilt aber hier der Ausschluss mit der Ziffer 02 310 (sekundär heilende Wunde/Dekubitus) und der Ziffer 02 312 (Behandlungskomplex venöses Ulkus), für die gleiche Sitzung mit der Wundversorgung nach 02 300 bis 02 302 und der 02 313 (Kompressionstherapie bei chronischer venöser Insuffizienz).

02 312

Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris, 5,65 Euro

Hier sind beinhaltet die Abtragung von Nekrosen, Lokaltherapie, entstauende phlebologische Funktionsverbände und die Fotodokumentation. Die Ziffer ist ansetzbar je Bein und je Sitzung, auf Grund einer Höchstpunktzahlregelung höchstens 74 x bei einem Patienten im Quartal. Auch hier gilt der Abrechnungsausschluss mit der Wundversorgung nach 02 300 bis 02 302 und 02 311 im gesamten Quartal. In der gleichen Sitzung ist neben der 02 310 (sekundär heilende Wunde/Dekubitus) die 02 312 ebenfalls ausgeschlossen.

02 313

Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz, 5,85 Euro

Hier erfordert die Legende keine offene Wunde, die Ziffer ist je Bein und je Sitzung ansetzbar. Der Beinumfang muss zu Beginn und im Verlauf dokumentiert werden. In derselben Sitzung sind hier die 02 310 (sekundär heilende Wunde/Dekubitus) und die 02 311 (diabetischer Fuß) ausgeschlossen.


Nota Bene



Autor:

Dr. med. Gerhard Bawidamann

Facharzt für Allgemeinmedizin
93152 Nittendorf

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2015; 37 (12) Seite 60-61