Das Sporttauchen mit komprimierter Atemluft ist eine populäre Freizeitaktivität geworden. Die besondere Umwelt unter Wasser mit ihren veränderten physikalischen Bedingungen und die Notwendigkeit einer externen Atemluftzufuhr erfordern einen sicheren Umgang mit dem Tauchgerät sowie eine gesundheitliche Eignung. Ein präventiver Gesundheitscheck (Tauchtauglichkeitsuntersuchung) reduziert das Tauchunfallrisiko.

Die Ausbildung zum Sporttauchen, im Englischen auch SCUBA (self-contained underwater breathing apparatus) abgekürzt, wird zumindest von den meisten Tauchbasen weltweit angeboten bzw. der Nachweis einer solchen gefordert. Demgegenüber wird leider eine entsprechende gesundheitliche Fitness oft nicht verlangt und ist nur in Ausnahmefällen (z. B. generell in Australien oder beim Betauchen bestimmter Binnenseen) gesetzlich auch für Sporttaucher vorgeschrieben. Allerdings verlangen viele Tauchsportverbände von ihren Mitgliedern den regelmäßigen Nachweis einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung. Diese kann von jedem approbierten Arzt durchgeführt und bescheinigt werden.

Welche Fitness ist notwendig?

Beim Sporttauchen können bereits kleine Fehler bzw. das Vorliegen bestimmter Erkrankungen fatale Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Analyse tödlicher Tauchunfälle zeigt, dass in mehr als 50 % der Fälle medizinische Risikofaktoren vorlagen, die für das Unfallgeschehen verantwortlich gemacht werden können. Entsprechend der allgemeinen demographischen Entwicklung in Deutschland nimmt auch das Durchschnittsalter der Sporttaucher zu. Daher steigt der Anteil von Tauchkandidaten mit Vorerkrankungen und einer regelmäßigen medikamentösen Therapie.

Zur sicheren Beherrschung des Tauchgeräts in der Unterwasserwelt müssen Tauchkandidaten selbstständig schwimmfähig sowie kommunikationsfähig sein. Zudem sollte eine geistige Reife bestehen, die die notwendige Eigenverantwortlichkeit in dieser Umwelt gewährleistet. Wenn auch keine überdurchschnittlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen zur Ausübung des Tauchsports notwendig sind, so sollte eine gewisse gesundheitliche Fitness bestehen, um auf plötzliche unerwartete physische und/oder psychische Belastungssituationen adäquat reagieren zu können. Zu diesen allgemeinen gesundheitlichen Voraussetzungen kommt die spezielle Abschätzung möglicher medizinischer Kontraindikationen zum Sporttauchen.

Kardiovaskuläre Belastungen

Bereits die Immersion, d. h. das Eintauchen des Körpers ins Wasser, führt zu einer Volumenbelastung des Herzens durch eine Umverteilung von etwa einem Liter Blut aus den Beinvenen in die thorakalen Gefäße. Das enddiastolische Volumen im rechten Ventrikel steigt an, was zu einer größeren Auswurffraktion bei gleichzeitig geringerer Herzfrequenz führt. Allerdings sind auch myokardiale Wandspannung und Kontraktionskraft gesteigert, so dass es bei einem vorgeschädigten Herzen zur akuten Dekompensation kommen kann. Durch die gegenüber der Luft um ein Vielfaches höhere Wärmeleitfähigkeit des Wassers kommt es zur Auskühlung mit der Folge der peripheren Vasokonstriktion. Der Blutdruck steigt und der myokardiale Sauerstoffbedarf erhöht sich.

Gefahr von Barotraumen

Die Erhöhung bzw. Verminderung des Umgebungsdruckes beim Ab- bzw. Auftauchen ist mit Volumenänderungen von gegebenen Gasvolumina (Gesetz von Boyle und Marriotte) verbunden. Entsprechend kommt es beim Abtauchen (Kompressionsphase) zum Unterdruck im luftgefüllten Mittelohr, wenn keine rechtzeitige Belüftung über z. B. die Eustach’sche Tube erfolgt. Probleme können auch in Nasen- oder Stirnhöhlen auftreten, wenn der Druckausgleich z. B. aufgrund von Erkrankungen in diesem Bereich beeinträchtigt ist. Beim Auftauchen (Dekompressionsphase) kann die Volumenzunahme bei Druckausgleichsbarrieren ebenfalls problematisch sein, wenn z. B. Nasenschleimhäute während des Tauchgangs wieder anschwellen. Daher sollte bei Erkältungen generell nicht getaucht werden. Auch von dem Versuch, durch abschwellende Nasentropfen den erschwerten Druckausgleich beim Abtauchen zu beeinflussen, ist abzuraten. Die Gefahr von Barotraumen ist in den ersten Metern unter der Wasseroberfläche am größten, weil in diesem Bereich die relative Druckänderung am stärksten ist.

Prinzipiell unterliegen auch die Gase im Gastrointestinaltrakt bzw. in den Lungen diesen Veränderungen, d. h. Darmgas wird komprimiert und dehnt sich wieder aus. Darmrupturen infolge zu schnellen Auftauchens wurden als Rarität beschrieben. Generell ist bei Hernien und Lufteinschlüssen im Magen-Darm-Trakt Vorsicht geboten.

Durch die Atmung aus dem Tauchgerät werden die Lungen unter Wasser mit Luft gefüllt, deren Dichte entsprechend dem herrschenden Umgebungsdruck erhöht ist, mit der Folge erhöhter Atemwiderstände und verminderter Flusswerte. Dies kann bei Tauchen gegen Strömungen unter Wasser deutlich spürbar werden mit der Gefahr einer respiratorischen Dekompensation bei eingeschränkter Funktion des kardiore­spiratorischen Systems. Beim Auftauchen besteht die Gefahr einer Lungenüberdehnung, wenn z. B. Ventilationsstörungen die Abatmung des sich ausdehnenden pulmonalen Gases erschweren. Daher ist bei akuten und chronischen Ventilationsstörungen oder pathomorphologischen Lungengewebsveränderungen keine Tauchtauglichkeit gegeben.

Vorher zum Gesundheitscheck

Die GTÜM empfiehlt eine Befragung zur Krankheitsgeschichte, eine körperliche Untersuchung (Formulare sind über die Website www.gtuem.org erhältlich) sowie spezielle Untersuchungen der Ohren, der Lunge und des Herzens (vgl. Tabelle). Bei der Otoskopie sollte die Trommelfellbeweglichkeit nach Valsalva-Manöver geprüft werden. Die spirometrisch gemessenen forcierten Lungenvolumina sollten mehr als 80 % der jeweiligen Normwerte erreichen. Bei kardiovaskulären Beschwerden oder Vorerkrankungen und unabhängig davon bei allen Tauchkandidaten ab dem 40. Lebensjahr wird die Durchführung einer Belastungsuntersuchung mit EKG, z. B. auf dem Fahrradergometer, dringend empfohlen. Die medizinische Tauchtauglichkeit ist gegeben, wenn alle erhobenen Befunde unauffällig sind und der (die) Tauchkandidat(in) über die geistige Eignung zum Tauchen verfügt.

Die Untersuchung ist in bestimmten Intervallen regelmäßig zu wiederholen, um Änderungen im Gesundheitszustand zu überprüfen. Die GTÜM empfiehlt einen dreijährigen Abstand bei unter 40-jährigen Erwachsenen und ab dem 40. Lebensjahr jährliche Untersuchungen. Kinder sollten vor dem 8. Lebensjahr gar nicht (fehlende geistige und Lungenreife) und bis zum 14. Lebensjahr nur mit Einschränkungen tauchen und dabei mindestens jährlich untersucht werden.

Besonderheiten bei Auslandsreisen

Die große Mehrheit der Sporttaucher taucht eher unregelmäßig und vornehmlich im Urlaub bzw. beginnt dort das Tauchen. Neben der möglichst vor dem Urlaub durchzuführenden Tauchtauglichkeitsuntersuchung hilft das Beachten wichtiger Verhaltensregeln, Tauchunfälle zu vermeiden. So sollte bei Flugreisen nach der Ankunft nicht unmittelbar getaucht werden, da die trockene Luft im Flugzeug nach längerer Flugdauer zur Exsikkierung führt und somit das Auftreten der Dekompressionserkrankung begünstigen kann. Auch Klima- und Zeitzonenwechsel verlangen ggf. eine Anpassungsphase, um fit zum Tauchen zu sein. Noch wichtiger ist die Beachtung eines tauchfreien Intervalls von mindestens 24 Stunden zwischen dem letzten Urlaubstauchgang und dem Rückflug. Eine erhöhte Restmenge an Stickstoff kann ansonsten zur Blasenbildung im Körper führen, da der Kabineninnendruck heutiger Großraumflugzeuge in Reiseflughöhe auf einen Druck entsprechend etwa 2 500 m Höhe gesenkt wird.

Medikamente wie z. B. bestimmte Malariamittel können eine Kontraindikation zum Tauchen darstellen, wenn sie zentralnervöse Nebenwirkungen aufweisen. Generell gilt, dass Medikamente unter den Bedingungen des erhöhten Umgebungsdruckes eine Veränderung, Abschwächung oder Verstärkung der erwarteten Wirkung zeigen können und daher Vorsicht beim Tauchen geboten ist.


Interessenkonflikte:
keine deklariert

PD Dr. med. Kay Tetzlaff


Kontakt:
PD Dr. med. Kay Tetzlaff
Medizinische Klinik und Poliklinik
Abteilung Sportmedizin
Universitätsklinikum Tübingen
72076 Tübingen

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2010; 32 (10) Seite 16-18